Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück – Hohe Verluste für die Aktionäre

Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück – Hohe Verluste für die Aktionäre

Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück. Die Aktionäre haben bei der außerordentlichen Hauptversammlung am 24. September 2020 dem Rückkaufsangebot zugestimmt.

Überraschend kam der Schritt nicht mehr, nachdem es immer wieder Spekulationen um den Börsenrückzug von Rocket Internet gegeben hatte. Nun ist es voraussichtlich schon im November so weit, nachdem rund 81 Prozent der Aktionäre dem Rückkaufsangebot zugestimmt haben. Die Zustimmung war zu erwarten, da der Firmengründer und -chef einen großen Anteil der Aktien hält.

Für die Aktionäre war dies alles andere als ein Tag zum Feiern. Denn mit dem Börsenrückzug verfestigt sich ihr Verlust. Das im SDax notierte Papier liegt etwa 60 Prozent unter dem Ausgabepreis. Rocket Internet kauft ihnen die Aktien nun für 18,57 Euro ab. Das ist der gesetzliche Mindestpreis und entspricht in etwa dem aktuellen Kurs. Für die Anleger bleibt daher ein bitterer Beigeschmack. Es stellt sich die Frage, warum die Performance von Rocket Internet an der Börse so unbefriedigend verlaufen ist, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Auch wenn das Rückkaufsangebot von 18,57 Euro dem Durchschnittskurs der vergangenen sechs Monate entspricht, halten viele Anleger die Papiere für deutlich wertvoller und verweisen auf Bewertungen der Analysten. Sie fühlen sich verschaukelt.

Die Kritik am Vorgehen des Rocket-Internet und seinem Mitbegründer wird lauter. Denn letztlich sind die Aktien der Firmen-Gründer von dem Rückkaufsangebot nicht betroffen. So könnte ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegen.

Das Delisting von Rocket Internet hat sich seit längerer Zeit angedeutet. Daher könnte den Firmengründern das überschaubare Abschneiden an der Börse und der fallende Kurs sogar entgegengekommen sein. Bei einem geplanten Rückkauf machen Anstrengungen den Kurs wieder in die Höhe zu treiben, nur wenig Sinn.

Anleger, die das Rückkaufsangebot nicht annehmen, müssen ihre Aktien nicht verkaufen. Allerdings werden sie voraussichtlich nicht mehr an der Deutschen Börse handelbar sein, sondern nur noch an kleineren Regionalbörsen mit deutlich weniger Handel.

Anleger, die ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen möchten, können sich an im Aktienrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.

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