Der Kommunale Schutzschirm kommt – 3,2 Mrd. Euro für Kreise, Städte und Gemeinden

Wiesbaden (pressrelations) –

Der Kommunale Schutzschirm kommt – 3,2 Mrd. Euro für Kreise, Städte und Gemeinden

Ministerpräsident Volker Bouffier, Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und die Präsidenten der Kommunalen Spitzenverbände unterzeichnen Rahmenvereinbarung

Die Hessische Landesregierung hat sich mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf ein Konzept zur Umsetzung eines Kommunalen Schutzschirms in Höhe von 3,2 Milliarden Euro verständigt. Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier, Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und die Präsidenten der drei Spitzenverbände ? Landrat Robert Fischbach, Oberbürgermeister Gerhard Möller und Bürgermeister Paul Weimann ? unterzeichneten heute eine entsprechende Rahmenvereinbarung in Wiesbaden. Nach der Einigung der Verhandlungsführer haben nun auch die Gremien aller Beteiligten zugestimmt. Ministerpräsident Volker Bouffier lobte: „Ich bin sehr stolz, dass wir es innerhalb eines guten Jahres geschafft haben, den Vorschlag aus meiner Regierungserklärung über einen Kommunalen Schutzschirm in Höhe von rund 3 Milliarden Euro in ein Konzept zu fassen. Besonders hervor heben möchte ich, dass dies ? auch bei unterschiedlicher Interessenlage ? im Einvernehmen zwischen den Vertretern der Gemeinden, Städte und Kreise sowie der Landesregierung gelungen ist“, so Bouffier. „Am Ende steht ein tragfähiger Kompromiss, den alle akzeptieren.“

Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass das Land die hessischen Kommunen mit dem größten Konsolidierungsbedarf von einem Großteil ihrer Schulden entlastet. Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die kreisfreien Städte wurde eine Entschuldungsquote von 46 Prozent vereinbart, für die Landkreise eine Entschuldungsquote von 34 Prozent. Gleichzeitig verpflichten sich diese in einem individuell festzulegenden Zeitraum ihren Haushalt auszugleichen. Finanzminister Dr. Thomas Schäfer erklärte: „Unser Schutzschirm-Konzept für Hessens Kommunen ist bundesweit einmalig. In keinem anderen Land werden für vergleichbare Programme derartige Entschuldungsvolumina allein aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt.“

Für den Hessischen Städtetag erklärte der Präsident des Hessischen Städtetages, Fuldas Oberbürgermeister Gerhard Möller: „Der heutige Tag ist ein wichtiger Tag für Hessens Kommunen. Mit dem Entschuldungsfonds unterstützen das Land und die kommunale Familie die Städte, Gemeinden und Landkreise, die Hilfe benötigen. Sowohl der Umfang von 2,8 Milliarden Euro als auch die Tilgung durch das Land und die Verteilung der Zinsen sind im Vergleich zu anderen Bundesländern günstig.“

Der Präsident des Hessischen Landkreistags, Landrat Robert Fischbach (Marburg-Biedenkopf), hob hervor, dass das Land die äußerst schwierige Finanzsituation der hessischen Landkreise anerkannt habe und sich an der Rückführung ihrer Schulden beteiligen will: „Wir begrüßen, dass das Land uns bei der Umsetzung des Schutzschirm entgegengekommen ist, um die Besonderheiten der Landkreise zu berücksichtigen.“

Der Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebunds, Bürgermeister Paul Weimann (Oestrich-Winkel), „Die Verschuldungssituation der hessischen Städte und Gemeinden hat in Teilen einen dramatischen Zustand erreicht. Der von der Landesregierung mit uns ausgehandelte Kommunale Schutzschirm ist ein in Deutschland einzigartiges Instrument zur Wiederherstellung und Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit. Wir begrüßen ausdrücklich dieses Angebot und werden als kommunaler Spitzenverband die Umsetzung aktiv begleiten.“

Ziel des Kommunalen Schutzschirms ist eine generationengerechte Haushalts- und Finanzpolitik. Das Konzept ist kein klassisches Förderprogramm, sondern soll den bedürftigen Kommunen zielgenau helfen. Dafür wurde zunächst ein objektives Kennzahlenset definiert, das von allen Verhandlungspartnern als Kompromisslösung getragen wird. Nach diesen Berechnungen wurden 106 Kommunen als konsolidierungsbedürftig eingestuft ? darunter drei kreisfreie Städte, 89 kreisangehörige Städte und Gemeinden und 14 Landkreise.

Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände betonten gleichermaßen die Bedeutung der Kommunalen Selbstverwaltung: „Selbstverwaltung heißt aber auch Selbstverantwortung. Es handelt sich um zwei Seiten derselben Medaille und beides ist untrennbar miteinander verbunden“, sagte Ministerpräsident Bouffier. „Unsere Konsolidierungshilfen können deshalb nur Hilfe zur Selbsthilfe sein.“ Gleichwohl sei sich das Land seiner besonderen Verantwortung für die Kommunen bewusst: „Es steht außer Frage, dass das Land Garant für die Kommunen ist.“

Die aktuelle Haushalts- und Verschuldungssituation gestaltet sich in den hessischen Kommunen sehr unterschiedlich. So hatten Ende 2010 in Hessen 173 Kommunen keinerlei Kassenkredite aufgenommen. Dem gegenüber stehen andere Kommunen, deren Verschuldungssituation sie als in besonderer Weise konsolidierungsbedürftig kennzeichnet. Diesen Städte, Kreisen und Gemeinden bietet das Land mit einem Kommunalen Schutzschirm eine partielle Schuldenhilfe an. Um diese bedürftigen Kommunen unter objektiven Kriterien zu identifizieren, sind zwei Werte unter die Lupe genommen worden:

1. Der Durchschnitt des Kassenkreditniveaus 2009/ 2010 in Euro je Einwohner
2. Der Durchschnitt des ordentlichen Ergebnisses 2005 bis 2009 in Euro je Einwohner.

Darüber hinaus werden Kommunen, die im Zeitraum zwischen 2005 und 2009 mehr als drei Mal abundant ? also besonders steuerstark ? waren, vom Schutzschirm ausgeschlossen.

Über die Teilnahme an der Entschuldungshilfe entscheiden die Kommunen in eigener Verantwortung. Einen entsprechenden Beschluss sollte die Vertretungskörperschaft nach Möglichkeit mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit treffen. Das konkrete Konsolidierungsziel wird gemeinsam mit dem Land in einem individuellen Vertrag vereinbart. Über den Weg dahin, also die Entscheidung darüber, welche Konsolidierungsmaßnahmen Städte, Kreise und Gemeinden ergreifen können, sie in eigener Verantwortung entscheiden.

Die Schuldendiensthilfe des Kommunalen Schutzschirms wird in Höhe von insgesamt 3,2 Milliarden Euro aufgelegt. Bis zu 2,8 Milliarden Euro davon stehen zur langfristigen Tilgung kommunaler Darlehen aus originären Landesmitteln zur Verfügung. Hinzu kommt eine Zinsverbilligung in Höhe von 1 Prozent, was einem Umfang von ca. 400 Mio. Euro entspricht. Und nicht zuletzt erhalten Kommunen auf Antrag aus dem Landesausgleichsstock eine weitere Zinsverbilligung in Höhe von 1 Prozent vom 1. bis 15. Jahr der Tilgung und in Höhe von 0,5 Prozent ab dem 16. Jahr der Tilgung.

„In der Kombination von Landeshilfen und eigenen Konsolidierungsanstrengungen ist unser Ziel die Wiederherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit. Damit wirkt das Konzept des Kommunalen Schutzschirms wie eine kommunale Schuldenbremse“, erläuterte Finanzminister Schäfer.

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