Das reicht noch nicht einmal für einen Kaffee

Steuerersparnis von 1,76 Euro im Monat für verheiratete Steuerzahler durch Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages
Das reicht noch nicht einmal für einen Kaffee

Essen, 15. März 2011*****Fast sechs Jahre ist es nun her, dass ein Herr Merz die Idee hatte, eine Steuererklärung auf Bierdeckelgröße zu reduzieren. Nun steht das Thema Steuervereinfachung erneut auf der Tagesordnung. Die Regierungskoalition hat 41 Steuervereinfachungen beschlossen und der kleine Koalitionspartner lässt verlauten, dass dieser „Durchbruch in der Steuerpolitik“ noch vor der Sommerpause 2011 den Bundesrat passiert haben wird. So soll unter anderem der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920,00 EUR auf 1.000,00 EUR angehoben werden. Für Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, sind die Fakten dennoch eher ernüchternd.

„Wer Werbungskosten über 1.000,00 EUR hat, für den ändert sich gar nichts. Finanziell bleibt alles beim alten. Wer bisher schon vom Arbeitnehmerpauschbetrag profitierte, weil keine oder nur geringe Werbungskosten vorhanden waren, kann künftig sein zu versteuerndes Einkommen um weitere 80,00 EUR senken. Das macht bei einem verheirateten Steuerzahler mit einem zu versteuernden Einkommen von 30.000,00 EUR jährlich eine Steuerersparnis von 21,10 EUR (inkl. Solidaritätszuschlag). Das sind monatlich 1,76 EUR – aufgerundet. Das reicht noch nicht einmal für einen Kaffee“, so Steuerberater Roland Franz.

Eine weitere Vereinfachungsidee ist die Abgabe der Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre für beide Jahre. Allerdings: Oft besteht eine gesetzliche Verpflichtung, eine Steuererklärung jährlich abzugeben. Das gilt, wenn der Steuerpflichtige sich einen Freibetrag hat eintragen lassen oder wenn Ehepartner die Steuerklassen III / V gewählt haben. In diesen Fällen soll die zweijährige Abgabemöglichkeit nicht gelten, denn der Fiskus rechnet hier mit Nachzahlungen – und die möchte er jedes Jahr erheben. „Und wer mit einer Steuererstattung rechnet, will auch nicht länger als unbedingt nötig darauf warten. Er wird deshalb jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben“, meint Steuerberater Roland Franz.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Zweigertstraße 28-30 45130 Essen
0201-81095-0

http://franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c 45133
Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://publicity-experte.de