Pflegemedaille des Landes Hessen für Renate Meyer
Staatssekretärin Petra Müller-Klepper würdigt herausragendes soziales Wirken
Renate Meyer ist mit der Pflegemedaille des Landes Hessen ausgezeichnet worden. Petra Müller-Klepper, Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium, nahm heute vor Ort die Ehrung vor und übermittelte den Dank der Hessischen Landesregierung für das unermüdliche Engagement. „Renate Meyer hat sich in vorbildlicher Weise für ihre Mitmenschen eingesetzt und große Nächstenliebe gezeigt. Sie pflegt seit über fünf Jahrzehnten mit großer Kraftanstrengung den ältesten Sohn im eigenen Haus. Dies ist eine großartige humanitäre Leistung und soziale Tat“, erklärte die Staatssekretärin.
Mit der vom Hessischen Ministerpräsidenten gestifteten Auszeichnung wird der Einsatz pflegender Angehöriger öffentlich anerkannt. „Die Geehrte gewährleistet häusliche Pflege und Versorgung rund um die Uhr. Dies ist nicht selten mit einer enormen körperlichen Anstrengung und psychischen Belastung verbunden“, betonte Petra Müller-Klepper. Der Einsatz erfordere nicht nur Kraft, sondern auch Kontinuität, Verlässlichkeit und viel Zeit. „Damit ist der ? zumindest zeitweise ? Verzicht auf eigene Lebensverwirklichung und das Zurückstellen eigener Interessen verbunden.“
Renate Meyer pflegt und betreut seit mehr als 50 Jahren ihren schwerstbehinderten und pflegebedürftigen Sohn im eigenen Haushalt. Sie erbringt alle pflegerischen Leistungen weitgehend allein und ist Tag und Nacht mit der Betreuung ihres Sohnes beschäftigt.
Renate Meyer hat zudem ihre Schwiegermutter, ihre Mutter und ihren Ehemann bis zu deren Ableben gepflegt und betreut. „Renate Meyer stellt ihr Leben ganz in den Dienst ihrer Mitmenschen. Dieses Engagement würdigt das Land Hessen mit der Auszeichnung der Pflegemedaille“, lobte die Staatssekretärin. In einer zunehmend individualisierten Gesellschaft sei Renate Meyer Vorbild für Familie und Gemeinschaft, für Zusammenhalt und Solidarität. „Die Hessische Landesregierung drückt mit der Pflegemedaille Dank und Anerkennung für dieses herausragende Wirken aus.“
Hintergrund
Mit der Pflegemedaille zeichnet das Land Hessen seit dem Jahr 2004 Personen aus, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahe steht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben. Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus.
Vorschlagsberechtigt sind Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die privatgewerblichen Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, die Landesseniorenvertretung Hessen, der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise und jede natürliche Person. Der Vorschlag ist an den Landrat oder Oberbürgermeister zu richten, der ihn mit einer Stellungnahme zur Entscheidung an das Hessische Sozialministerium weiterleitet.
Mehr Informationen im Internet unter www.hsm.hessen.de(Arbeit
Soziales / Soziale Dienste / Pflegemedaille des Landes Hessen)
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