So hatte Andrea Kurz sich die Rückkehr aus dem Urlaub nicht vorgestellt: Bei ihrer Heimkehr fand sie ein Schreiben einer Krankenkasse, wonach sie sich wegen Schadensersatzansprüchen mit ihrer Pferdehaftpflicht in Verbindung setzen soll. Was war eigentlich geschehen? In der Zeit des Urlaubs hat sie ihrer Freundin Sandra Seelich ihr Pony zum Ausritt ausgeliehen. Im Wald führten Arbeiter Baumschnitttätigkeiten durch. Dabei wurden drei Wildschweine aufgeschreckt und schossen aus dem Gebüsch auf den Weg direkt vor das Pony.
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Durch den Schrecken bäumte das Pony auf und warf Frau Seelich ab. Dabei zog sie sich eine leichte Verletzung am Handgelenk zu, die ambulant behandelt werden musste. Es folgte die Krankschreibung für eine Woche. Da die Krankenkasse nun durch die Schadensschilderung auf Frau Kurz aufmerksam geworden ist, muss sie sich nun mit ihrer Pferdehaftpflicht in Verbindung setzen, um die Schadensersatzansprüche zu klären. Denn als Halterin ist sie grundsätzlich für alle Schäden verantwortlich, die durch ihr Pony verursacht werden, auch wenn sie selber nicht in diesem Moment zugegen ist.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zieht ein solcher Schaden den Pferdehalter grundsätzlich in die Verantwortung. Daher ist eine Pferdehaftpflicht für solche Fälle unverzichtbar. Nicht zuletzt, weil durch die Pferdeversicherung sämtliche Haftungsansprüche auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Es ist auch durchaus möglich, dass ein Schaden dem Pferdehalter unberechtigt zur Last gelegt wird. Und dieser Anspruch würde dann von der Pferdeversicherung auch notfalls vor Gericht und auf eigene Kosten abgewehrt. Eine Wirkung, die sich nicht zuletzt auch zivilrechtlich als wirkungsvoll erweist.
Wie schnell es zu einem Schaden kommen kann, zeigt auch der Fall von Manuela Meiners: Sie hat ihrem Pferd die Hufe ausgekratzt, dabei waren auch die beiden Hunde ihrer Freundin im Stall. Die Tiere haben sich in der Vergangenheit immer gut vertragen, nie gab es Probleme. Doch durch eine Unaufmerksamkeit von Frau Meiners trat das Pferd aus und verletzte einen der beiden Hunde am Kopf. Beim Tierarzt hat sich herausgestellt, dass sich der Hund eine Platzwunde am Kopf sowie einen Bruch über dem Auge zugezogen hat. Eine Operation ist auch notwendig, weil sich Knochensplitter im Auge befinden. Nun muss sich Manuela Meiners mit ihrer Pferdehaftpflicht in Verbindung setzen, da die Kosten für die Operation bei Weitem das Budget ihrer Freundin übersteigen.
In diesem Fall zeigt sich, wie wichtig die Pferdehaftpflicht für den Pferdehalter ist, denn fraglos muss Frau Meiners für die Kosten der tierärztlichen Behandlung aufkommen. Das kann sogar so weit führen, dass die finanzielle Existenz des Pferdehalters in Gefahr ist, wenn die Schadensersatzansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.
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