Zensus 2011 oder „Der gläserne Bürger“

Was ist das da nun wieder Zensus 2011 und Was geht uns Bürger Zensus 2011 an?
Zensus 2011 – sucht die Regierung nach neuen Geldquellen?
Eine Zwangshypothek ist rechtlich zulässig ist Zensus 2011 der weg dorthin?
Was können/müssen Sie tun?
Zensus 2011 oder "Der gläserne Bürger"

Zensus 2011 oder „Der gläserne Bürger“

Zensus 2011

Was ist das da nun wieder Zensus 2011 und was geht uns Bürger das an?

Der Zensus 2011 ist eine moderne Volkszählung, durchgeführt von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder. Ziel ist, zum festgelegten Stichtag 9. Mai 2011 eine möglichst genaue Momentaufnahme an Basisdaten zur Bevölkerung, zur Erwerbstätigkeit und zur Wohnsituation zu liefern. Beim Zensus 2011 kommt eine neue Methode zum Einsatz: Viele der benötigten Informationen können heute Registern entnommen werden, beispielsweise den kommunalen Melderegistern oder den Registern der Bundesagentur für Arbeit. Aus welchen Registern welche Daten an die statistischen Ämter geliefert werden und welche Informationen das genau sind, ist im Zensusgesetz 2011 gesetzlich geregelt. Wegen der umfangreichen Verwendung von Verwaltungsdaten wird der Zensus 2011 als „registergestützt“ bezeichnet.

Zensus 2011 – sucht die Regierung nach neuen Geldquellen?

Die Geschichte zeigt, dass Regierungen und Machthaber immer bis zuletzt versuchen, das System noch zu halten. Da die Regierung dringend Geld braucht, darf man zu Recht fragen, zu welchem Zweck der Zensus 2011 mit solcher Eile im Mai durchgezogen werden muss.

Ginge es nur um die Eigentumsverhältnisse von Immobilien, wären die Daten der Grundbuchämter ausreichend. Die erfragten Daten beziehen sich aber auf die Wertigkeit der Immobilie wie zum Beispiel der Heizungstyp, welche Badausstattung, wie viele Bäder, Anzahl und Größe der Räume und deren Ausstattung sind.

Es soll ein zentrales Register aller Wohngebäude und Wohnungen in Deutschland geschaffen und deren Wert erfasst werden. Kritiker sehen daher im Zensus 2011 einen ersten Schritt zur Zwangshypothek.

Eine Zwangshypothek ist rechtlich zulässig

Im Artikel 14 Grundgesetz steht: „Eigentum verpflichtet“. Die Enteignung oder Belastung des Eigentums muss nur dem „Wohle der Allgemeinheit“ dienen, was der Staat festlegen kann. Eine solche Maßnahme ist in Deutschland bereits 1923 und 1948 durchgeführt worden.

Dabei wird eine Grundschuld zugunsten des Staates in die Grundbücher eingetragen, die den Hausbesitzer zwingt, diese Schuld abzubezahlen.

Nach Einschätzung der Immobilienwirtschaft stellt das Immobilienvermögen der Deutschen einen Wert von 9 Billionen Euro dar. Würde auf jede Immobilie eine Zwangshypothek von 20% des Wertes eingetragen, wären Deutschlands Staatsschulden im Prinzip bezahlt.

Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Zensus 2011 wurde vom Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung nicht angenommen.

Hier eine Mutmaßung die man im Netz finden kann unter (http://www.bankingportal24.de/finanzredaktion/759/zwangshypothek-im-anmarsch-wozu-der-zensus-2011-wirklich-dient/) , worauf es hinauslaufen könnte. Weitere Informationen zum Lastenausgleich finden Sie auf Wikipedia.

Was können/müssen Sie tun?

Wenn der Fragebogen in Ihrem Briefkasten liegt, sind Sie zur Auskunft verpflichtet. Geben Sie nicht richtig, vollständig oder rechtzeitig Auskunft, kann eine Geldbuße von 5.000 Euro gegen Sie verhängt werden.

Sie haben zwar das Recht auf Widerspruch, es besteht allerdings keine Hoffnung, dass Sie damit Erfolg haben. Außerdem hat der Widerspruch nicht in allen Bundesländern eine aufschiebende Wirkung.

Wenn Sie zu den „Stichproben“ gehören, bei denen ein Erhebungsbeauftragter an der Haustür klingelt, gibt es allerdings ein paar Fragen, die Sie beantworten müssen: Ihren Namen, Ihre Geburtsdaten, Ihr Geschlecht, Anzahl der Personen im Haushalt, ggf. Anschrift und Lage Ihrer Wohnung im Gebäude.

Weitere Fragen müssen Sie mündlich nicht beantworten. Der Erhebungsbeauftragte hat kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Das ist geregelt im §11 VI, X ZensusG 2011:

Der entsprechende Gesetzestext des Bundesjustizministeriums finden Sie hier im Internet ( http://www.gesetze-im-internet.de/zensg_2011/__11.html ) und weitere Informationen dazu hier.
http://www.ferner-alsdorf.de/2011/03/mikrozensus-2011-volkszaehlung-zensus-fragebogen/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/

Ich hoffe das ich Ihnen damit wieder wertvolle Informationen geben könnte.

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Ralf Ullrich
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