Zeitarbeit – Entlohnungsunterschiede sind gerechtfertigt

Köln (pressrelations) –

Zeitarbeit – Entlohnungsunterschiede sind gerechtfertigt

Die durchschnittliche Entlohnung von Zeitarbeitnehmern ist deutlich geringer als die von Stammbelegschaften. Anzeichen einer Schlechterstellung ist dies jedoch nicht, denn Zeitarbeitnehmer und Stammbelegschaften weisen viele Unterschiede auf.

Die wichtigste Ursache von Lohndifferenzen liegt in unterschiedlichen Qualifikationen und Berufen: Zeitarbeitnehmer sind zu rund einem Drittel Hilfsarbeiter. In den anderen Branchen beträgt der Hilfsarbeiteranteil dagegen nur etwas über 1 Prozent. Zudem haben einer neuen Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung zufolge 35 Prozent der Zeitarbeitnehmer keine abgeschlossene Berufsausbildung, während es in der Gesamtwirtschaft nur 17 Prozent sind.

Doch selbst wenn diese Merkmale berücksichtigt werden, verbleiben lohnrelevante Unterschiede. Zeitarbeitnehmer sind in der Regel nur kurzzeitig im Kundenbetrieb eingesetzt. 57 Prozent der Zeitarbeitnehmer ? das ergab eine Untersuchung der IW Consult ? arbeiten nicht länger als 6 Monate beim Kunden, nur 15 Prozent bleiben länger als ein Jahr. Somit übernehmen Zeitarbeiter viel weniger Verantwortung für betriebliche Prozesse als Mitarbeiter der Stammbelegschaft. Ein Lohnunterschied kann daher gerechtfertigt sein.

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