Durch die Anpassung der Gebührenordnung der Zahnärzte werden auch für die Zahnzusatzversicherung die Kosten steigen
Wer über eine Zahnzusatzversicherung verfügt, hat spätestens am 2. Januar auf dem Kontoauszug feststellen müssen, dass sich die Beiträge bei einigen Gesellschaften zum Teil drastisch erhöht haben. Grund hierfür sind die gestiegenen Ausgaben in den letzten Jahren, die dazu führen, dass die Zahnzusatzversicherung immer mehr für zahnärztliche Behandlungen leisten muss. Tatsache ist aber auch, dass die Zahnzusatzversicherung unentbehrlich für die Patienten ist, die Wert auf vernünftigen und hochwertigen Zahnersatz legen.
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Denn die gesetzliche Krankenversicherung hat die Verantwortung für die dentale Vorsorge teilweise in die Hände ihrer Mitglieder gelegt. Und wer nicht den kompletten Eigenanteil von 35 bis 50 Prozent aus der eigenen Tasche bezahlen möchte, bedient sich der Zahnzusatzversicherung als Kostenschutz für Zahnersatz.
Am 15.12.2011 wurde im Bundesgesetzblatt die neue GOZ (Gebührenordnung der Zahnärzte) veröffentlicht. Durch die Umsetzung der neuen GOZ werden die Kosten bei der privatärztlichen Behandlung deutlich steigen. Experten der Verbände der privaten Krankenversicherung sprechen von 14 bis 20 Prozent. Patienten, die lediglich die Regelversorgung der Krankenkasse in Anspruch nehmen, sind von der Anpassung so gut wie nicht betroffen.
Wer also ab diesem Jahr sich hochwertigen Zahnersatz gönnt, muss deutlich mehr investieren. Und hier kommt die Auswirkung auf die Zahnzusatzversicherung: Da die meisten Tarife auch eine hohe Erstattung bei der privatärztlichen Behandlung vorsehen, also der Bereich, den die Anpassung der GOZ betrifft, sind höhere Kosten für die Versicherer absehbar.
Was wird zum nächsten Jahreswechsel kommen? Eine weitere Beitragsanpassung wird die Folge sein, denn die gestiegenen Kosten müssen natürlich aufgefangen werden. Das geht zulasten der gesamten Versichertengemeinschaft, denn auch eine Zahnzusatzversicherung kann nicht 100 Prozent einnehmen und 110 Prozent ausgeben. Bevor es also zum Aufschrei über die nächste Beitragsanpassung kommt, muss man die Zahnzusatzversicherung klar freisprechen.
Wenn man als Versicherungsnehmer bereits spekuliert hat, dass die Anpassung der GOZ bereits in die letzte Beitragserhöhung mit eingeflossen ist, muss umdenken. Denn die Zahnzusatzversicherung kann die Beiträge nicht aufgrund zu erwartender Kostensteigerungen in der Zukunft anpassen. Eine solche Angleichung kann erst nachträglich beantragt werden uns muss auch vom Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen genehmigt werden.
Bildquelle: Michael Horn, www.pixelio.de
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