Wohnungsunterbringung statt Gemeinschaftsunterkünfte
Die sozialpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion
URSULA NONNEMACHER hat die Landesregierung aufgefordert, darauf
hinzuwirken, dass alleinreisende Flüchtlingsfrauen und besonders
Schutzbedürftige, Kinder und Jugendliche grundsätzlich in Wohnungen
statt in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. ‚Auch für alle
anderen Flüchtlingsgruppen muss das Ziel die Wohnungsunterbringung sein.
Ist die Unterbringung in Gemeinschaftswohnheimen unumgänglich, muss sie
auf maximal ein Jahr begrenzt werden.‘
Ihre Fraktion spreche sich generell für die Unterbringung von
Flüchtlingen in Wohnungen aus. Solange dies nicht umgesetzt werden
könne, müsse die Privatsphäre von Flüchtlingen in
Gemeinschaftsunterkünften besser geschützt werden.
Gemeinschaftsunterkünfte sollten deshalb in abgrenzbare Wohneinheiten
umgestaltet werden, die Flüchtlingen Rückzugsmöglichkeiten erlauben.
Am morgigen Mittwoch wird der Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen
und Familie eine Anhörung zum Bericht der Landesregierung ‚Empfehlungen
zum Änderungsbedarf der Mindestbedingungen für den Betrieb von
Gemeinschaftsunterkünften‘ veranstalten. Der Bericht geht letztendlich
auf eine bündnisgrüne Initiative zurück. Er lasse befürchten, dass ein
Wohnen nach angemessenen Standards in Gemeinschaftsunterkünften für
Flüchtlinge weiterhin die Ausnahme bleiben wird, sagte URSULA
NONNEMACHER.
An der Anhörung nehmen auf Einladung unserer Fraktion knapp 20
betroffene Flüchtlinge aus verschiedenen Wohnheimen teil.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Tobias Arbinger
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