Die Lage bleibt unübersichtlich, ehemaliger Geschäftsführer Werner Ehrentraut scheut eine Stellungnahme, die Kunden hofften vergeblich auf Rückzahlung ihrer Gelder.
Die Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (im Weiteren: Pecus) hat knapp 3 Millionen Euro an Kundengelder kassiert, mit dem Versprechen, diese sicher zu verwalten. Klaus Werner Ehrentraut wurde als Geschäftsführer durch Herrn Josef Werner Buchsbaum abgelöst. Zahlreiche Vermittler sind für die Pecus tätig geworden und sehen sich nun kritischen Fragen ihrer Kunden ausgesetzt. Doch die Gesellschaft nebst Verantwortlichen macht sich rar.
Sind Pecus Anleger jetzt Opfer von falschen Versprechungen einer als seriös verkauften Vermögensverwaltungsgesellschaft und sehen sich nun großen finanziellen Verlusten ausgesetzt? Was können die geschädigten Anleger tun: Trübsal blasen oder die Verantwortlichen finden, um mit anwaltlichem Beistand zu retten, was zu retten ist?
Die Situation ist mehr als undurchsichtig
Die Gesellschaft hat seit Mitte 2010 ihren Firmensitz am Kurfürstendamm 69, 10707 Berlin. So ist es im Handelsregister eingetragen. Auf Nachfrage bei der zuständigen Hausverwaltung war die Gesellschaft unter dieser Anschrift jedoch nie auffindbar. Zwischenzeitlich wurde den Kunden die Postanschrift der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Postfach 1105, 63756 Großostheim angegeben. Es bleibt jedoch unklar, welche Geschäftstätigkeit die Pecus an dieser Anschrift entfaltet hat. Telefonisch ist die Pecus nicht zu erreichen, Kundenanfragen bleiben unbeantwortet. Dies lässt sämtliche Alarmsignale ertönen und die Frage nach der Täuschung über den Geschäftssitz steht im Raum.
Dr. Thomas Schulte von der Berliner Anlegerschutzkanzlei Dr. Schulte und Partner ist fest entschlossen: „Wir werden auf jeden Fall an der Pecus dran bleiben. Hier ist großes Engagement gefragt, um die Anlegergelder ausfindig zu machen und die handelnden Personen in die Verantwortung zu ziehen. Sollten sich die Vermutungen bestätigen, könnten auch strafrechtliche Konsequenzen wegen Kapitalanlagebetruges nach § 264a Strafgesetzbuch und Untreue nach § 266 Strafgesetzbuch drohen. Kunden ist anzuraten, nicht untätig zuzuschauen, wie ihre Gelder womöglich in dunklen Kanälen versickern.“
Inwiefern hat der ehemalige Geschäftsführer Klaus Werner Ehrentraut Kenntnis von den Pecus- Machenschaften?
Offiziell ist Herr Ehrentraut bereits Mitte 2010 als Geschäftsführer ausgeschieden. Allerdings soll er noch bis ins Jahr 2011 Ansprechpartner bei der Pecus gewesen sein. Auch im Jahresabschluss der Pecus zum Geschäftsjahr vom 01.02.2010 bis zum 31.01.2011 ist er als Geschäftsführer benannt. Der Jahresabschluss wurde erst am 30.08.2012 festgestellt. Der Verdacht liegt also nahe, dass Werner Ehrentraut faktisch länger in die Geschäfte der Pecus involviert war, als er zugeben möchte.
Hinzu kommt, dass es in der Person des Herrn Ehrentraut nachweislich eine personelle Verflechtung mit einer aventira GmbH gab, deren Geschäftsführer er ebenfalls ist. Interessanterweise haben sich diese beiden Gesellschaften bis zum Sitzwechsel der Pecus nach Berlin die gleiche Anschrift in der Schützenstraße 41, 83646 Bad Tölz geteilt. Es stellt sich daher die berechtigte Frage, ob diese beiden Unternehmen auch wirtschaftlich zusammenarbeiteten. Dr. Schulte hierzu: „Wir haben Herrn Werner Ehrentraut hierzu schriftlich angefragt, schließlich betrifft es seine Person und jedem soll die Chance zur Aufklärung gegeben sein. Die Anfrage blieb unbeantwortet. Am Telefon der aventira GmbH meldete sich eine männliche Stimme, die nach Verlautbarung unseres Kanzleinamens nur noch „Hallo, Hallo“ sagte und dann auflegte. Eine Minute später war nur noch der Anrufbeantworter zu erreichen. Zufall? Missverständnis? Oder geht da einer in Deckung?“
Abwicklung der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH oder Verkauf in die Schweiz?
Nach Aussagen des Herrn Ehrentraut gegenüber dem Onlineportal www.diebewertung.de soll die Pecus angeblich an das Schweizer Unternehmen Impara Finance AG mit Sitz in Wollerau verkauft worden sein. Dies steht jedoch im deutlichen Widerspruch zum Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, in welchem die Gesellschaft noch immer eingetragen ist. Für die Kunden der Pecus wäre ein solcher Firmenverkauf in die Schweiz eine weitere Hürde auf dem Weg zur Geltendmachung ihrer möglichen Schadenersatzansprüche nach § 280 Bürgerliches Gesetzbuch.
Noch im Frühjahr dieses Jahres erfolgte die Information an die Kunden der Pecus, dass die Gesellschaft abgewickelt werden solle und an alle Verkäufer der Kaufpreis nebst Zinsen erstattet wird. Dies ist seither nicht erfolgt. Und vor allem scheint eine abgewickelte Gesellschaft als angebliches Kaufobjekt für die Impara Finance AG kaum interessant.
Inwieweit kann das Vertrauenskonto der Anleger belastet werden?
Dr. Schulte weiß aus Erfahrung, dass leider die betroffenen Anleger nicht darauf vertrauen können, dass die Informationen seitens der Pecus zutreffend sind und sie mit der freiwilligen Kaufpreiserstattung tatsächlich noch rechnen können. Die erste Frist hierzu ist bereits Ende Oktober verstrichen. Bis heute ist noch nicht einmal sicher, ob die Gelder der Kunden in Höhe von knapp 3 Millionen Euro durch die Pecus tatsächlich in Tranchen versichert wurden. Transparenz und der vertrauensvolle Umgang sind fraglich?
Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner hat bereits langjährige Erfahrung mit ähnlich agierenden Unternehmen, wie zum Beispiel die BSB Captura GmbH aus Iserloh oder auch die SAM Management Group AG mit Sitz in Hergiswil. Die Rechtsanwälte raten, dass es sich auch in diesem Fall lohnt, die Verantwortlichen ausfindig zu machen und zur Rechenschaft zu ziehen, damit die geschädigten Anleger und ihre Familien die Hoffnung und das Vertrauen in Gerechtigkeit zurück erlangen.
V.i.S.d.P.
Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt
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