Wie Rabattverträge zu weniger Wettbewerb führen
Berlin
- 22 Prozent machte im April 2011 der Umsatzanteil aller rabattvertragsgeregelter Medikamente nach Listenpreisen (ohne Rabatte) im Arzneimittelmarkt der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus.
- 32 Prozent davon entfielen bereits auf patentgeschützte Arzneimittel.
- Im Vergleich zu 2010 erhöhte sich damit deren Anteil an den Rabattverträgen innerhalb weniger Monate um 9 Prozentpunkte.
Die Gesetzlichen Krankenkassen schließen zunehmend Rabattverträge über patentgeschützte Arzneimittel ab. Das belegen erneut aktuelle Zahlen des unabhängigen Marktforschungsinstitutes IMS HEALTH.
Auffällig ist dabei jedoch zweierlei: Erstens werden diese Verträge zunehmend erst dann geschlossen, wenn der Patentablauf eines Arzneimittels unmittelbar bevorsteht. Und zweitens bleiben diese Verträge oftmals über den Patentablauf hinaus gültig.
Denn Rabattverträge über den Patentablauf hinaus bzw. danach haben für Erstanbieter einen entscheidenden Vorteil: Sie sichern Absatz und Umsatz des Erstanbieters trotz Patentablauf und trotz einsetzendem Preiswettbewerb durch Generika. Obgleich Generika im Regelfall immer einen deutlich günstigeren Listenpreis als das Erstanbieterpräparat haben, müssen die Apotheken wegen des Substitutionsgebotes dennoch das rabattierte Altoriginal abgeben.
Die Folge: Diese Rabattverträge behindern den Wettbewerb im generikafähigen Arzneimittelmarkt, was auf einzelnen Wirkstoffmärkten bereits deutliche Auswirkungen zeitigt. Besteht ein Rabattvertrag des Erstanbieters, kann sich der Generikawettbewerb nicht in Einsparungen für die GKV niederschlagen. Weniger Preiswettbewerb führt also zu geringeren Einsparungen bei den Gesetzlichen Krankenkassen. Unter dem Strich machen damit nicht nur die Krankenkassen ein schlechtes Geschäft, sondern auch unser gesamtes Gesundheitssystem.
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