Widerruf von Krediten (Darlehen), Versicherungen – Fachanwalt setzt Ansprüche durch

Widerruf von Krediten (Darlehen), Versicherungen – Fachanwalt setzt Ansprüche durch

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In den letzten Jahren hat der Bundesgerichtshof zahlreiche Urteile zugunsten von Verbrauchern bzgl. des Widerrufs von Darlehensverträgen und Versicherungsverträgen erlassen. So ist nach der Rechtsprechung des BGH bei vielen Versicherungsverträgen oder bei Darlehen und Krediten der Widerruf des Vertrages auch heute noch möglich. Der Hintergrund ist darin zu sehen, dass Banken und Versicherer falsche Widerrufsbeleherungen verwendet haben, was dazu führt, dass das 2-wöchige Widerrufsrecht (bzw. Widerspruchsrecht) nicht erloschen ist nach Ablauf der Frist. Vielmehr begann die Frist durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung nie zu laufen.

Für viele Verbraucher bietet diese Rechtsprechung überragende Vorteile. So können unliebsame Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen noch heute widerrufen werden. Dies hat den Vorteil, dass der Versicherer alle einbezahlten Beträge zurück bezahlen muss und der Versicherungsnehmer seine eingezahlten Beiträge zurück erhält. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages hingegen würde er nur den aktuellen Rückkaufwert erhalten, der meist geringer ist, als die eingezahlten Beträge.

Aber auch Kreditverträge insbesondere Immobiliendarlehen können nachträglich widerrufen werden. So haben Verbraucher die Möglichkeit, sich einer Vorfälligkeitsentschädigung zu entziehen. Außerdem besteht durch den Widerruf des Darlehensvertrages die Möglichkeit ein neues Darlehen aufzunehmen mit erheblichen geringeren Zinsen. In diesem Zusammenhang können eventuell auch Bearbeitungsgebühren etc. zurückgefordert werden, zu denen zwischenzeitlich ebenfalls verbraucherfreundliche Urteile ergangen sind.

Verbrauchern ist dringend zu raten, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Leider hat sich das Widerrufsrecht im letzten Jahrzehnt sehr oft geändert und die Rechtsprechung ist sehr unübersichtlich.. Versicherer und Banken haben außerdem verschiedene Widerrufsbelehrungen verwendet, wozu auch bereits zahlreiche Urteile verschiedener Gerichte ergangen sind. Die Rechtslage dazu ist sehr verworren und unübersichtlich. Ob den Verbrauchern tatsächlich nach der Rechtsprechung ein Widerrufsrecht zusteht, sollte daher ein spezialisierter Fachanwalt überprüfen, weil es für einen juristischen Laien kaum überschaubar ist. Oft ist festzustellen, dass Banken und Versicherer einen Widerruf durch den Verbraucher ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes als unbegründet zurückweisen. Es lohnt sich daher, einen Fachanwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Nur so ist sicher gestellt, dass die Verbraucher zu ihrem Recht kommen.

Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit ihren Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht ist hochspezialisiert in diesem Rechtsgebiet. Tausende Mandanten schenkten der Kanzlei in den letzten Jahren ihr Vertrauen. In zahlreichen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren konnten beachtliche Erfolge erzielt werden. Die Fachanwälte der Kanzlei unterstützen Verbaucher bei der Prüfung der Rechtslage und bei der Durchsetzung der Ansprüche.

Weitere Informationen dazu finden Verbraucher unter:

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Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus 14 Rechtsanwälten, einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

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