Wichtige Jugendprogramme erhalten

Berlin (pressrelations) –

Wichtige Jugendprogramme erhalten

Zum Antrag der SPD-Bundestagsfraktion „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“ erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Stefan Schwartze:

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in einem Antrag den Erhalt der Programme „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“. Beide Programme sind aussergewoehnlich erfolgreich, weil es sich um Programme der aufsuchenden Sozialarbeit handelt. Sie ermoeglichen jungen Menschen einen Schulabschluss oder bringen sie in Job oder Ausbildung. Beide Programme haben gemeinsam fast 400 Standorte in Deutschland und erreichen 40.000 junge Menschen.

Die Programme werden nun fuer September 2011 neu ausgeschrieben.

Fuer die neue Programmphase von 2011-2013 hatte die Bundesregierung zunaechst nur noch 40 Millionen Euro, dann 50 Millionen Euro vorgesehen. Nach enormen Protesten stellte die Bundesregierung am 31. Mai 2011 ESF-Mittel in Hoehe von 80 Millionen Euro in Aussicht. Damit scheint sie die geplanten Kuerzungen weiter abgemildert zu haben.

Dennoch kuerzt die Bundesregierung den jahresdurchschnittliche Foerdermittelbetrag fuer beide Programme damit um insgesamt 13 Millionen Euro pro Jahr, beziehungsweise um 28 Prozent. In der Konsequenz bedeutet dies, dass entweder die Anzahl der Standorte oder die Qualitaet der Arbeit vor Ort gefaehrdet ist.

Laender und Kommunen alleine koennen die drohende Finanzierungsluecke nicht auffangen. Die Programme jetzt zu kuerzen ist schlichtweg der falsche Weg. Immer noch verlassen jaehrlich rund 70.000 Schuelerinnen und Schueler die Schulen ohne Abschluss und immer noch benoetigen viele junge Menschen Hilfe beim Uebergang von Schule in den Beruf.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, die geplanten Kuerzungen zurueckzunehmen und mindestens 112 Millionen Euro aus ESF-Mitteln zur Verfuegung zu stellen. Die Anzahl der Standorte soll erhalten bleiben. Eine weitere wichtige Forderung ist, dass die Moeglichkeit der Kofinanzierung aus Bundesmitteln des SGB II und des SGB III erhalten bleibt.

Die Bundesregierung will diese ab 1. Januar 2012 einstellen.

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