Vor der Anschaffung: Schornsteinfeger, Kaminbauer und Vermieter zu Rate ziehen
Wichtige Expertentipps für die Anschaffung einer modernen Feuerstätte
Frankfurt am Main. – Wenn man die aktuelle Heizöl- oder Gasrechnung vor Augen hat und an den letzten langen Winter mit seiner nasskalten Witterung zurückdenkt, sehnt man sich schnell nach der behaglichen Wärme eines flackernden Kaminfeuers. So werden auch in diesem Jahr etwa 300.000 Feuerstätten modernisiert oder neu errichtet. Da die Anschaffung eines Kaminofens, Heizkamins oder Kachelofens sorgfältig geplant sein sollte, hat der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. die wesentlichen Schritte kurz zusammengefasst.
Vor der Anschaffung: Schornsteinfeger, Kaminbauer und Vermieter zu Rate ziehen
Erster Ansprechpartner vor der Anschaffung ist der zuständige, bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Er kann sagen, ob ein vorhandener Schornstein für den Anschluss einer Feuerstätte geeignet ist oder saniert bzw. erneuert werden muss. In Mietwohnungen ist ferner die schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Die Feuerstätte sollte grundsätzlich von einem Fachbetrieb installiert werden. Dieser hält sich an die verbindlichen Anleitungen der Hersteller und beachtet die detaillierten Bestimmungen zum Brandschutz.
Kamin- oder Pelletofen, Heizkamin oder Kachelofen?
In Deutschland bieten rund 50 Hersteller über 1.000 unterschiedliche Geräte und Varianten an. Während Kamin- und Pelletöfen freistehende Einzelfeuerungen sind und schnell auf- und abgebaut werden können, handelt es sich bei Heizkaminen und Kachelöfen um individuell gestaltete Anlagen, die vom Ofenbauer in Handarbeit gesetzt werden. Eine umfangreiche Liste – aufgeteilt nach den unterschiedlichen Feuerstätten – kann im Internet auf der Verbraucherseite www.ratgeber-ofen.de unter dem Stichwort „Herstellersuche“ aufgerufen werden.
Heizleistung ist abhängig von Raumgröße und Wärmedämmung
Besonders wichtig: Die Heizleistung muss an den tatsächlichen Wärmebedarf angepasst sein. Dieser richtet sich nach der Größe des Aufstellraumes, der zu beheizenden Wohnfläche und der Gebäudeart bzw. Wärmedämmung. Wobei folgende Richtwerte gelten: Bei einem Altbau mit mittlerem Dämmstandard rechnet man mit 1,2 kW Heizleistung pro zehn Quadratmeter Wohnfläche und bei einem Neubau mit guter Wärmedämmung mit 0,7 kW. Um diesem geringen Wärmebedarf gerecht zu werden, bieten viele Hersteller mittlerweile auch Geräte mit geringer Heizleistung an. Bei diesen regelt eine elektronische Abbrandsteuerung das Zusammenspiel von Luftzufuhr, Brennstoff und Abbrandphase, sodass auch bei einem geringen Wärmebedarf stets wenig Emissionen entstehen.
Nach dem Einbau: Der Schornsteinfeger erteilt die offizielle Betriebserlaubnis
Ist die Feuerstätte an den Schornstein angeschlossen, überprüft der zuständige Schornsteinfeger die sichere Abführung der Abgase und die Einhaltung sicherheitstechnischer Vorgaben wie zum Beispiel die Abstände der Feuerstätte zu brennbaren Bauteilen oder Einrichtungsgegenständen. Ist alles in Ordnung, erteilt er die offizielle Betriebserlaubnis.
Weitere Informationen zu Anschaffung, Einbau und Betrieb moderner Feuerstätten unter www.ratgeber-ofen.de
Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. vertritt die Interessen der Hersteller von Großküchengeräten sowie häuslicher Heiz- und Kochgeräte. Beide Herstellergruppen sind in separaten Fachverbänden organisiert, die sich in gerätespezifische Fachabteilungen untergliedern. Zurzeit vertrauen rund 150 Mitglieder den Leistungen des Verbandes.
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