Werden Kartellverfahren neu aufgerollt?

Amt ging von falschen Annahmen aus

Von Detlef Brendel

Das Bundeskartellamt will aktuell die Übernahme von 451 Tengelmann-Märkten durch Edeka verhindern. Die Blockade dieser Fusionspläne würde die Überlebenschancen der verlustbringenden Geschäfte deutlich senken und damit rund 16.000 Arbeitsplätze gefährden. Als Begründung für das Veto des Amtes führt Andreas Mundt, Präsident der Behörde, die starke Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel an. Diese hatte das Amt in der im September 2014 vorgestellten Sektoruntersuchung festgestellt. Die Kartellwächter waren zu dem für sie offenbar überraschenden Ergebnis gekommen, dass es eine starke Konzentration im Handel gibt, die zu erheblicher Macht gegenüber den Herstellern führt. Zu den Druckmitteln des Handels im Umgang mit den Produzenten gehören bei Preisverhandlungen nicht nur die Drohung, die Ware auszulisten, sondern auch die Forderung von Rabatten, Bonus-Zahlungen und so genannten Werbekostenzuschüssen. Das Amt hatte also erkannt, endlich möchte man sagen, dass in der Verhandlungsposition zwischen dem Handel und den Herstellern kein Gleichgewicht existiert. Den Lebensmittelproduzenten bleibt angesichts dieses wirtschaftlichen Drucks kaum ein Spielraum für eine individuelle Preisgestaltung.

Die Konzentration und die daraus resultierende Macht des Handels, die jetzt als Argument gegen die Übernahme der Tengelmann-Märkte durch Edeka genutzt werden, hatte die Behörde bisher völlig anders gesehen. Schokolade, Bier, Wurst, Kartoffeln – das sind nur einige der Branchen, denen man vorwarf, den Handel durch Preiserhöhungen erpresst zu haben. Speziell Premium-Anbieter, die bei ihren hohen Kosten und der Verhandlungsmacht des Handels vergleichbare Preisprobleme haben, standen zunehmend im Visier der Kartellbürokraten. Bei ähnlicher Preisgestaltung wurden ihnen oft verbotene Absprachen unterstellt. Das Argument, man könne als Hersteller den mächtigen Handel nicht erpressen, wurde vom Amt im Interesse der profitablen Behörden-Bilanz nicht akzeptiert. So feierte das Bundeskartellamt mit Bußgeldern in Höhe von rund 1,01 Milliarden Euro 2014 als sein Rekordjahr. Die durch die Sektoruntersuchung ermittelte Erkenntnis einer Machtkonzentration im Handel, mit der man jetzt argumentiert und 16.000 Arbeitsplätze gefährdet, dokumentiert, dass eine Vielzahl der Kartellverfahren während der letzten Jahre auf einer Fehleinschätzung der tatsächlichen Machtverhältnisse im Markt beruhte. Die Unternehmen, die man durch Millionen-Bußgelder für angebliche Preiskartelle wirtschaftlich geschwächt hat, waren nicht die Erpresser des Handels.

Die sich sowohl der wirtschaftlichen Vernunft als auch der Kontrolle entziehende Behörde misst mit zweierlei Maß. Obwohl die Tengelmann-Märkte in Deutschland lediglich auf einen unwesentlichen Marktanteil von 0,6 Prozent kommen, gefährden die Bürokraten jetzt mit dem Hinweis auf die Konzentration Arbeitsplätze. Auf der anderen Seite greifen sie bei Unternehmen, die unter einem massiven Druck der großen Handelsketten stehen, in die Kasse, weil diese angeblich organisierte und mächtige Erpresser sind. Herr Mundt muss sich mit seiner wirtschaftsfeindlichen Truppe entscheiden, ob die selbst erkannte Realität die Messlatte für Bußgeldverfahren ist. Die Rücknahme zahlreicher Kartellverfahren wegen einer falschen Einschätzung der Verhältnisse im Markt sollte dann eine rechtsstaatliche Pflicht sein.

Detlef Brendel ist Autor des Buches „Wirtschaft im Würgegriff / Wie das Kartellamt Unternehmen blockiert“ (Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50150-5).

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