Seit Ende 2013 wird dieses Thema regelmäßig in den verschiedenen Medien thematisiert. Eine Neuregelung der Makler Gebühren scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Wer den Immobilienmakler bestellt, soll ihn in Zukunft auch bezahlen. Welche Konsequenzen werden sich aus der bevorstehenden Änderung ergeben? Was ist die momentane Situation für Mieter bezüglich ihren Mietgesuchen?
Die Immobilien Makler Firma Bartsch & Rozmarin Immobilien hat sich mit ihrer Marke „Vermietspezialist“ auf die Vermietung von Wohnungen und Häusern spezialisiert. Frau Angelika Bartsch, Geschäftsführerin des Münchner Immobilienbüros äußert sich zu den geplanten Veränderungen. „Das Bestellerprinzip wird den Markt sicherlich verändern“ so die Maklerin. Sie ist der Meinung, dass der Markt bisher eigentlich von sich aus regle, wer wieviel Maklergebühr bezahle. Sei es in den östlichen Bundesländern üblich, dass der Vermieter, der Mieter sucht, die Courtage übernehme, sehe dies in den Ballungsräumen München oder Stuttgart doch ganz anders aus. „Wenn eine Wohnung sehr gefragt ist, ist der Mieter bereit eine Vermittlungsprovision zu bezahlen, wenn der Makler sich dafür einsetzt, dass er die Wohnung bekommt. Als Makler ist es unsere Philosophie, dass wir demjenigen der uns bezahlt einen guten Service geben. Wir beraten die Mieter ausführlich telefonisch und führen immer Einzeltermine für Ihre Mietgesuche durch.
Viele Mieter beauftragen uns, dass wir sie bei den Mietgesuchen bzw. Wohnungsgesuchen und Hausgesuchen unterstützen und veröffentlichen ihre Suche auf der Mieterbörse unserer „Vermieterseiten“. Bei uns gilt gewissermaßen schon aktuell das Bestellerprinzip, d.h. der Mieter beauftragt und übernimmt die Provision bei erfolgreicher Vermittlung.“ Es gäbe natürlich auch viele Vermieter, die sich regelmäßig an das Maklerbüro Bartsch & Rozmarin Immobilien wenden, um eine Mietersuche in Auftrag zu geben. Denkbar wäre natürlich auch eine Halbierung der Provision, d.h. jede Partei übernimmt 50 %. Es wird für die Vermieter nicht leicht sein, plötzlich für eine Leistung zu bezahlen, die über Jahrzehnte kostenlos war.
Für das Jahr 2014 scheint sich noch keine Änderung zu ergeben, d.h. man kann frühestens Anfang 2015 damit rechnen. Natürlich hat niemand eine Kristallkugel und daher gilt es abzuwarten wie letztendlich der Gesetzgeber diesen Bereich regeln wird. Möglicherweise wird es hier zu Änderungen und neuen Service-Angeboten von Immobilienmaklern kommen.
Immobilienmakler Büro für den Großraum München; Verkauf und Vermietung von Wohnungen Häusern und Gewerbeflächen. Wir sind spezialisierte Makler für den Großraum München. Sie können bei uns sowohl die Vermietung als auch den Verkauf Ihrer Immobilie durch professionelle Immobilienmakler durchführen lassen. Über 5000 vermittelte Objekte seit 1999 sprechen für uns. Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG
Dejan Rozmarin
Dauthendeystraße 2
81377 München
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