Wenn Unfall oder Krankheit hilflos machen: Experten informieren über die Notwendigkeit und Vorteile einer Vorsorgevollmacht
04.10.2011 Das Justizministerium teilt mit:
Was passiert, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen? Wer entscheidet im Akutfall? Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?
Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich die rechtliche Vertretung nach Unfall, Krankheit oder bei Behinderung jedoch frühzeitig regeln.
Am Donnerstag, 6. Oktober 2011, in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr, beantworten Experten aus der Justiz Ihre Fragen unter der Telefonnummer: 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: NRWdirekt ist immer montags bis freitags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr unter der Telefonnnummer 01803 100 110 erreichbar (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@jm.nrw.de
http://pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=468216&aktion=jour_pm