ARAG Experten mit Empfehlungen zur Freizeit im Grünen
Viele Menschen zieht es im Herbst in den Wald und sie müssen dafür nicht mal weit in die Ferne: Denn fast 30 Prozent der deutschen Bodenfläche ist Wald, wobei Bayern mit knapp 2,5 Millionen Hektar das waldreichste Bundesland ist. Viele Möglichkeiten also, um Bäume zu umarmen, zu picknicken oder einfach zu wandern. ARAG Experten erklären, was es neben dem Waldgenuss dennoch zu beachten gilt.
Respekt vor der Natur
Um viele deutsche Wälder steht es nicht wirklich gut. So ist laut Waldzustandsbericht des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat nur jeder fünfte Baum gesund. Die Gründe dafür sind vielfältig. Umweltfaktoren wie Trockenheit oder Luftverschmutzung führen zu einer permanenten Zunahme von Krankheitserregern und Schädlingen und sorgen letztendlich für ein verstärktes Waldsterben. Umso wichtiger, dass Spaziergänger und Wanderer sich innerhalb der Natur tadellos benehmen. So weisen die ARAG Experten unter anderem darauf hin, auf den Wegen zu bleiben, Hunde an der Leine zu halten und im Wald leise zu sein, um Waldbewohner nicht zu stören.
Lagerfeuer und Müll
Die Zahl der Waldbrände steigt in Deutschland. Oft ist die Ursache menschliche Unachtsamkeit. Zum Beispiel weil unerlaubt im Wald gegrillt, Autos auf trockenem Boden abgestellt und vor allem Zigarettenkippen achtlos weggeworfen werden.
Grundsätzlich regeln die Waldgesetze der einzelnen Länder, was erlaubt oder verboten ist und welche Strafen drohen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass es dabei große Unterschiede gibt. „Wilde“ Lagerfeuer sind in den meisten Fällen verboten und es darf nur an genehmigten Feuerstellen im Wald oder mit einem Mindestabstand von 100 Metern zum Wald ein Lagerfeuer entzündet werden. Bei Waldbrandgefahrenstufe drei oder vier ist allerdings auch damit Schluss. Wie hoch die aktuelle Gefährdungsstufe ist, zeigt der digitale Waldbrandatlas des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie.
Nächtliche Romantik im Wald?
Ein gemütliches Lager auf weichem Waldboden mit dem Blick zu den Sternen? Das klingt romantisch, ist nur leider nicht wirklich erlaubt. Komplett verboten ist es aber auch nicht. Wer allerdings keine Strafe riskieren will, sollte die Feinheiten beachten: So verbietet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) überall in Deutschland das Wildcampen. Das heißt nicht nur, dass die Übernachtung im Wohnmobil außerhalb von Campingplätzen nicht gestattet ist, sondern gleiches gilt für aufgestellte Zelte. Die Outdoor-Übernachtung ohne jegliche Behausung ist im Notfall aber erlaubt.
Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass auch romantische Liebesbekundungen am Baum ein No-Go sind. Weder im Wald noch im Park ist es erlaubt ein romantisches Herz in einen Baumstamm zu ritzen. Dies stellt eine Sachbeschädigung dar. Darüber hinaus schädigt ein solcher Akt den Baum. Durch die Verletzung der Rinde können die Bäume leichter von Pilzen oder anderen Schädlingen befallen und damit zerstört werden.
Gut gerüstet auf Wanderschaft
Wer im Wald wandern geht, sollte passendes Schuhwerk tragen. Wanderschuhe oder zumindest feste Schuhe mit rutschfestem Profil sind ebenso ratsam wie eine wasserdichte Jacke. Bewährt hat sich der sogenannte Zwiebellook, also verschiedene Kleidungsstücke übereinander, die je nach Temperatur an- oder ausgezogen werden können. ARAG Experten raten des Weiteren dazu, sein Equipment am besten in einem gut sitzenden Rucksack zu verstauen. Er sollte das Gewicht weniger auf die Schultern als vielmehr auf Rücken, Hüften und Oberschenkel verteilen.
Unabdingbar dabei ist eine Wanderkarte, selbst wenn inzwischen die meisten Wanderer vermutlich digital ausgerüstet sind. Man muss immer mit fehlendem GPS-Signal oder einem leeren Akku rechnen. Außerdem sollten Wanderer ausreichend Wasser, ein paar Snacks, Sonnenschutz und eine kleine Erste-Hilfe-Ausstattung mitführen. Wer Blasen und Co. vermeiden möchte, geht niemals mit neuen Schuhen auf Tour und ergänzt durch nahtlose, atmungsaktive Wandersocken. Ein Tipp der ARAG Experten: Rechtzeitig vor der Tour Freunde oder Familie über die geplante Route informieren; das erhöht die Sicherheit im Ernstfall.
Gibt es Schadensersatz bei einem Unfall auf einer Waldwanderung?
Über Baumwurzeln stolpern, auf nassem Laub ausrutschen oder sich an einem herunterhängenden Ast stoßen: Wer im Wald wandern geht, muss mit waldtypischen Gefahren leben. Dabei gehört das Risiko, das die Bewegung in der Natur mit sich bringt, zum allgemeinen Lebensrisiko. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, bei dem ein Wanderer durch einen umstürzenden Baum schwer verletzt wurde und von der Stadt Thale 200.000 Euro Schadensersatz verlangte. Seiner Ansicht nach sei die Stadt als Besitzerin des Waldes nicht ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen. Denn es war deutlich erkennbar, dass der Baum abgestorben war und längst hätte gefällt werden müssen. Doch die Richter waren anderer Meinung und betonten, dass eine Waldwanderung auf eigene Gefahr geschehe und umstürzende Bäume zu den waldtypischen Gefahren gehören, mit denen man bei dieser Freizeitaktivität rechnen müsse. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass dieser Unfall auf einem touristisch beworbenen Wanderweg passiert ist (Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 2 U 66/20).
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