Was schützt die Hausratversicherung?

Gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruch, Raub und Einbruch schützt die Hausratversicherung. Wer sich sein gesamtes Hab und Gut einmal vors Auge führt, wird feststellen, dass die Hausratversicherung unverzichtbar ist.
Was schützt die Hausratversicherung?
Gemütlichkeit strahlen sie aus, die eigenen vier Wände. Und gut geschützt sind sie mit der Hausratversicherung.

Die Hausratversicherung gehört zum wichtigsten Versicherungsschutz für die Bundesbürger überhaupt. Im Schadensfall durch Feuer, Wasser, Sturm oder Einbruch erstattet die Hausratversicherung die Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung beschädigter, zerstörter oder gestohlener Gegenstände. Im Bereich der Sachversicherungen macht die Hausratversicherung einen hohen Anteil aus: Mehr als 20 Prozent der Beitragseinnahmen der Versicherer flossen in die Hausratversicherung.

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Nicht immer ist für den Bürger klar, welchen Umfang die Hausratversicherung eigentlich hat. Die Abgrenzung zur Gebäudeversicherung fällt oft schwer, gerade bei Eigentumswohnungen oder dem eigenen Einfamilienhaus. Kommt es zu einem Brand in einer Mietwohnung, erstattet die Hausratversicherung des Mieters die Schäden am Hausrat. Gebäudeschäden z. B. an den Wänden, Fenstern, Türen oder Fußböden deckt die Gebäudeversicherung des Eigentümers ab.

Zum Hausrat gehören sämtliche Gegenstände, die der Einrichtung eines Hauses oder einer Wohnung dienen. Darunter fallen Möbel, Teppiche, Gardinen oder auch Bilder. Auch alle Alltagsgegenstände, wie Geschirr, Bekleidung, Haushaltsgeräte oder Spielsachen sind in der Hausratversicherung geschützt. Sachen, die zum Verbrauch dienen, also Lebensmittel, fallen in den Deckungsumfang der Hausratversicherung. Für Bargeld und Wertsachen gibt es in vielen Fällen sogenannte Entschädigungsgrenzen, man muss also genau prüfen, in welchem Umfang diese Sachen mit versichert sind.

Bei der Abgrenzung zwischen Hausratversicherung und Gebäudeversicherung gibt es in der Regel viel Verwirrung um den Begriff der Einbaumöbel. Wenn eine Küche oder ein Schlafzimmerschrank individuell für einen bestimmten Raum angepasst und gefertigt wurde, dann fallen diese Möbel unter die Gebäudeversicherung. Das ist vor allem dann der Fall, wenn eine Demontage nur mit einer teilweisen Zerstörung möglich ist. Für den Eigentümer ist es eher unerheblich, ob seine Küche Bestandteil der Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Bei gemieteten Objekten sind Einbaumöbel über die Hausratversicherung des Mieters geschützt – sofern dieser die Möbel auch selber hat einbauen lassen.

Grundsätzlich gilt in der Hausratversicherung: Die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte begrenzt. Das bedeutet, dass man für ein zerstörtes Sofa die Entschädigung für ein gleichartiges, neu zu beschaffendes Sofa erhält. Damit soll vermieden werden, dass bei einem Totalschaden der Wohnungseinrichtung die finanzielle Existenz des Versicherungsnehmers nicht gefährdet ist. Rund drei Viertel der deutschen Haushalte schützen ihr Hab und Gut mit der Hausratversicherung. Die anderen vertrauen schlicht und ergreifend darauf, dass nichts passieren wird. Im Schadensfall helfen dann nur noch Kleider- und Möbelspenden durch die Nachbarn oder die Kirchengemeinde.

Bildquelle: Damaris, www.pixelio.de
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