Wanddurchbruch: Ist die Verbindung zweier Eigentumswohnungen zulässig?

Wanddurchbruch: Ist die Verbindung zweier Eigentumswohnungen zulässig?

Manches Mal bietet es sich für einen Eigentümer an, zwei seiner Wohnungen in eine zu verwandeln – wenn etwa die eigenen Bedürfnisse eine Vergrößerung erfordern oder die Lage eine Vermietung bzw. den Verkauf an quadratmeter-liebende Interessenten hergibt. Doch was sagt das Gesetz dazu? Vor allem, wenn eine tragende Wand eine ebenfalls tragende Rolle spielt?

Ein Beispiel:

Ein Wohnungseigentümer plant, zwei seiner nebeneinanderliegenden Wohnungen zu verbinden. Zwischen dem Flur seiner Wohnung Nummer 1 und dem Wohnzimmer seiner Wohnung Nummer 2 liegt eine gemeinsame, tragende Wand. Hier beabsichtigt er, eine Tür einzubauen. Aus diesem Grund stellt er einen entsprechenden Beschlussantrag zur Abstimmung in der Wohnungseigentümerversammlung. Dieser wird mehrheitlich abgelehnt. Daraufhin erhebt der Eigentümer Anfechtungsklage.

Erfolgreich:

Wenn weder Brandschutz noch Statik des Gebäudes Einbußen erfahren, ist der Durchbruch einer Wand gestattet, selbst wenn

-diese tragend ist
-die übrigen Wohnungseigentümer durch die notwendigen Schritte vorübergehende Störungen durch Lärm und Feuchtigkeit in Kauf nehmen müssen

Das bedeutet: Sollte die beabsichtigte bauliche Veränderung die Rechte der übrigen Eigentümer nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigen, haben Sie als Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Genehmigung und entsprechende Beschlussfassung.

Warum ist das so?

Eine Türöffnung bedeutet weder einen permanenten baulichen Mangel, noch stellt sie einen Einschnitt in das gemeinschaftliche Eigentum dar. Sowohl die Standsicherheit des Gebäudes bleibt durch Aussägen eines Teils der aus Stahlbeton bestehenden Wand gewährleistet als auch der notwendige Brandschutz. Letzterer wird auf zweierlei Art gesichert: durch horizontale Ebenen – also durch die Geschossdecken – und auch durch den im Treppenhaus geebneten Fluchtweg.

Fazit:

Kurzfristig sind Defizite zwar möglich: eine Lärmbelästigung durch entsprechende bauliche Maßnahmen sowie geringfügige Feuchteflecken an der Decke der unterhalb gelegenen Wohnung durch das beim Sägen verwendete Kühlwasser – trotz sorgfältigster Arbeit.

Dennoch: Wenn der ausführende Wohnungseigentümer für die Beseitigung etwaiger Feuchtigkeitsschäden Sorge trägt, stellen laut Gericht beide Faktoren keinen wirklichen Nachteil für die übrigen Eigentümer dar und sind somit zumutbar (AG Karlsruhe, Urteil v. 15.7.2015, 9 C 299/14 WEG).

Wenn Sie als Eigentümer auch in Sachen Immobilien-Know-how einen Durchbruch erfahren wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an das erfahrene Team von
INTER-WOHNUNGEN . So profitieren Sie von fundiertem Sachverstand.

Weitere Informationen:

Inter-Wohnungen steht für die sorgfältige und versierte Hausverwaltung Ihrer Immobilie – ob Wohnung, Haus oder Grundstück.

Hier bekommen Sie Ihre komplette Lösung, die Ihnen alles kompetent abnimmt: von komplexen Abrechnungen bis zu tatkräftigen Dienstleistungen. Letztere beinhalten auch Ihren verlässlichen, abrufbereiten Handwerkerstamm.

Durch ergebnisorientierte Organisation wird also der Wert Ihrer Immobilie punktgenau und verlässlich stabilisiert.

Wer am Kauf oder Verkauf einer Immobilie interessiert ist, kann sich durch Inter-Wohnungen ebenfalls entlasten lassen: mit dem Plus des Makler-Services. Sie erwartet eine gelungene Vermarktung bzw. das sichere Finden Ihrer Wunsch-Immobilie.

Sprechen sie das engagierte Experten-Team von Inter-Wohnungen einfach an.

Kontakt
Inter-Wohnungen UG (haftungsbeschränkt)
Andreas Schlegel
Ernestinenstr.214 214
45139 Essen
02019776761
info@inter-wohnungen.de
http://www.inter-wohnungen.de