Vorratsdatenspeicherung: DJV begrüßt EuGH-Urteil
Berlin, 8.04.2014 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom heutigen Dienstag begrüßt, nach dem die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ungültig ist. Sie ist mit wesentlichen in der Charta der EU festgehaltenen Grundrechten nicht vereinbar. Die Europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist damit hinfällig. „Das ist ein Sieg für den Informantenschutz und für die Achtung von Privatsphäre und Datenschutz“, bewertete DJV- Bundesvorsitzender Michael Konken das Urteil. Ohne gültige EU- Richtlinie gebe es für die Bundesregierung jetzt keinen Grund mehr, in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen.
Der DJV hatte wiederholt vor den Gefahren der Speicherung aller elektronischen Kommunikationsdaten ohne jeden Anlass gewarnt. Diese Überwachung der Verbindungsdaten verletze das Redaktionsgeheimnis und den Schutz der journalistischen Quellen. Für Ermittlungsbehörden seien so zum Beispiel die Kontakte von Journalistinnen und Journalisten zu ihren Informanten nachvollziehbar. Einzelne Rechercheschritte könnten überprüft werden, das Redaktionsgeheimnis sei ausgehöhlt. „Der DJV hat sich daher von Anfang an gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und gemeinsam mit anderen Organisationen vor den Grundrechtsverletzungen gewarnt, die damit verbunden sind,“ sagte der DJV-Vorsitzende. Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland hatten sich hingegen auf die Notwendigkeit berufen, die EU- Richtlinie zu Zwecken der Strafverfolgung in nationales Recht umzusetzen. „Das hat sich jetzt erübrigt“, sagte Konken.
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