13.09.2019, Ulm – Ein Mitglied der Partei Bündnis 90/Die Grünen hat für die kommende 44. Bundesdelegiertenkonferenz der Partei einen Antrag mit der Forderung vorgelegt, dass die „Bevorteilung der Homöopathie“ aus Gründen des Patientenschutzes beendet werden müsse. Der Homöopathie fehle der wissenschaftliche Wirksamkeitsbeleg. Aus Sicht des Verbands klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD) fehlen in dem Antrag grundlegende Informationen, die für eine Entscheidung für oder gegen den Antrag notwendig sind. Deshalb hat der VKHD-Vorstand einen „Offenen Brief“ an die Teilnehmer der Konferenz verschickt.
Den Teilnehmer*innen der 44. Bundesdelegiertenkonferenz der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ liegt ein Antrag mit dem Titel „Echter Patient*innenschutz: Bevorteilung der Homöopathie beenden!“ vor. Darin wird u.a. gefordert, „die Erstattung … durch die Krankenkassen zu beenden.“
„Aus unserer Sicht fehlen in diesem Antrag grundlegende Informationen, die bei einer Entscheidung für oder gegen den Antrag oder dessen Unterstützung notwendig sind“, so VKHD-Vorstand Stefan Reis. „Aus diesem Grund haben wir diesen „Offenen Brief“ verfasst.“ Ralf Dissemond, Vorsitzender des VKHD, fragt: „Wie soll eine Delegiertenkonferenz verantwortungsvoll über einen Antrag entscheiden, wenn in dessen Begründung die Gegenargumente vollständig fehlen?“
Im Offenen Brief ergänzt der VKHD die im Antrag fehlenden Hinweise auf Studien, aus denen sich eine Wirksamkeit der Homöopathie ergibt. Außerdem wird der Argumentation des Antragstellers kritisch nachgegangen. Als Beispiel nennt Stefan Reis die auch andernorts schon wiederholt behauptete Gefahr, die von der Homöopathie ausgehe: „Die Homöopathie an sich ist vollkommen ungefährlich. Die Frage, ob eine bestimmte Therapie im konkreten Krankheitsfall die richtige ist, ist aber immer und nicht nur im Falle der Homöopathie zu beantworten. Eine mangelhafte oder unzureichende Diagnostik ist ein medizinisches Problem und kein spezifisches der Homöopathie.“
Lesen Sie hier den vollständigen Offenen Brief.
Über den VKHD
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