Verwaltungsrat von ThüringenForst ernennt Volker Gebhardt zum Vorstand

Erfurt (pressrelations) –

Verwaltungsrat von ThüringenForst ernennt Volker Gebhardt zum Vorstand

Der Verwaltungsrat der neu gegründeten Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ThüringenForst hat gestern auf seiner konstituierenden Sitzung im Forstamt Erfurt-Willrode Volker Gebhardt zum Vorstand der Anstalt ernannt. Unter Vorsitz von Umweltminister Jürgen Reinholz beschloss der Verwaltungsrat außerdem die Satzung der AöR, die Geschäftsordnung, die Organisationsstruktur sowie das weitere Vorgehen bei der Umsetzung des Thüringer Gesetzes über die Reform der Forstverwaltung.
„Mit Volker Gebhardt haben wir einen erfahrenen Experten an der Spitze, der die Thüringer Forstverwaltung bestens kennt und die weitere Umgestaltung mit viel Fachverstand begleiten wird“, sagte der Verwaltungsratsvorsitzende Reinholz.
Gebhardt, Jahrgang 1961, studierte Forstwirtschaft an der TU Dresden in Tharandt und kann auf eine über 20jährige Erfahrung im Forstbereich zurückblicken. Er leitete mehrere Thüringer Forstämter, bis er 2007 in die oberste Forstbehörde wechselte. Zuletzt leitete er das Referat für Forstinspektion und Controlling und war stellvertretender Abteilungsleiter im Ministerium.
Die Landesforstanstalt wird von drei Organen gesteuert: dem Verwaltungsrat, dem Vorstand und dem Beirat mit beratender Funktion. Der Verwaltungsrat bestimmt die forstpolitischen Leitlinien und Grundsatzangelegenheiten der AöR. Er besteht aus zehn Mitgliedern, darunter Vertreter des Thüringer Landtages, des Forstministeriums, des Finanzministeriums, der Personalvertretung sowie ein externer Forstexperte. Die Aufsichtsbehörde für die Landesforstanstalt ist im für Forsten zuständigen Ministerium angesiedelt.
Die Thüringer Landesforstverwaltung wurde zum 1. Januar 2012 in die Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts mit rund 1.600 Bediensteten der 28 Forstämter und 299 Revieren, der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei sowie Teilen des TMLFUN überführt. ThüringenForst ist damit eine juristisch selbständige Institution, die sich zu 100 Prozent in Landeseigentum befindet.
Die Errichtung der AöR ermöglicht der Forstverwaltung neue wirtschaftliche Perspektiven, vor allem durch die Erschließung neuer Geschäftsfelder (z.B. Wildbretvermarktung/ Kaminholzproduktion). Das Gemeinschaftsforstamt als Organisationsstruktur bleibt auch in der neuen Rechtsform erhalten.

Andreas Maruschke
Pressesprecher
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz und Umwelt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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