Starkregen, Hagelschauer oder Blitzeinschläge – in verschiedenen Regionen Deutschlands, vor allem im Süden und Osten, zeigte sich der Sommer an den vergangenen Tagen von seiner ungemütlichen Seite. Wirkliche Weltuntergangsstimmung zieht allerdings dann auf, wenn die dunklen Wolken verzogen sind und sich den Bewohnern vollgelaufene Keller, verwehte Dachziegel oder zerschlagene Fensterscheiben offenbaren. Welche Versicherung zahlt den entstandenen Schaden?
Voller Keller, kein Versicherungsschutz
Speziell wenn im Keller alles voller Wasser steht, entdecken einige Versicherte, dass ihre Police den Schutz gegen solche Umstände nicht einschließt. Somit bleiben die Geschädigten auf schlammigem Boden und den Kosten sitzen. Ausweg aus diesem Dilemma ist die Erweiterung der Wohngebäude- oder Hausratsversicherung um einen Elementarschadenzusatz; d. h. der Versicherungsschutz wird um Fälle wie Hochwasser und Überschwemmungen erweitert. Preislich fallen die Kosten für eine solche Zusatzpolice je nach Leistungsumfang und Selbstbeteiligung sehr unterschiedlich aus, wie ein Vergleich auf http://www.versicherung-vergleichen.net/wohnen-mieten-bauen/hausratversicherungen/erweiterungsmoeglichkeiten/ belegt.
Wer eine Heizungsanlage mit Öltanks im Keller stehen hat, sollte zudem über eine sogenannte Gewässerschadenhaftpflichtversicherung nachdenken – denn das Eindringen von Heizöl in das Grundwasser kann extrem teuer sein.
Schutz vor Sturm und Blitzeinschlag
Sturmschäden am Haus sind ab Windstärke 8 prinzipiell durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Das gilt u.a. für zerstörte Dächer, Wände, Fußböden, zersplitterte Fenster sowie diverse Folgeschäden. Ebenfalls in diesen Bereich des Versicherungsschutzes gehören Beschädigungen durch Blitze und ggf. Feuer. Aber Achtung: Viele Defekte an elektronischen Geräten entstehen durch Kurzschlüsse oder Überspannung beim Einschlag in die Stromverteilung. Dann greift die Hausratsversicherung, zumindest sofern dieser Fall in der Police vereinbart wurde. Gelegentlich ist dies nur gegen Zusatzbeiträge inklusive. Eine Prüfung der Unterlagen gibt Aufschluss.
Die Hausratsversicherung übernimmt darüber hinaus auch häufig Schäden an Einrichtungsgegenständen und Mobiliar, die von eindringendem Wasser bzw. weiteren Sturmerscheinungen herrühren. Ist der eigene PKW betroffen, müssen die Schäden der Kaskoversicherung gemeldet werden. Jene trägt in der Regel die Kosten des Schadens.
Weitere Informationen zur Gebäudeversicherung und dazugehörigen Leistungen finden Interessierte unter: http://www.versicherung-vergleichen.net/wohnen-mieten-bauen/gebaeudeversicherungen/
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