Versagung des Vorsteuerabzugs bei unzutreffender Angabe der Steuernummer

Die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung besitzt.
Versagung des Vorsteuerabzugs bei unzutreffender Angabe der Steuernummer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erklärt hierzu: Dies erfordert, dass die dem Unternehmer erteilte Rechnung den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entspricht. Danach hat die Rechnung u. a. entweder eine dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer oder dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu enthalten.Enthält die Rechnung nur eine Zahlen- und Buchstabenkombination, bei der es sich nicht um die dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer handelt, ist der Leistungsempfänger – vorbehaltlich einer Rechnungsberichtigung – nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

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