Verbesserte Integrationsmöglichkeiten

Berlin (pressrelations) –

Verbesserte Integrationsmöglichkeiten

Der Bundesrat möchte die ausländerrechtlichen Integrationskurse für einen breiteren Personenkreis öffnen. Mit seinem heute beschlossenen Gesetzentwurf setzt er sich deshalb dafür ein, auch bisher nicht teilnahmeberechtigten EU-Bürgern, Ausländern mit Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen sowie Asylsuchenden und Geduldeten die Teilnahme an den Integrationskursen zu ermöglichen. Zur Begründung führt der Bundesrat unter anderem aus, dass das Erlernen der deutschen Sprache entscheidende Grundvoraussetzung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist und damit die Integration befördert.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vorlegt. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete

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