Bei dem Verfahren vor dem Amtsgericht Buxtehude mit dem Aktenzeichen 31 C 789/10 ging es um eine Linktauschanfrage, die von dem Gericht als Spam beurteilt wurde.
Das Gericht hat in dem Urteil (als Download verfügbar unter http://www.preisvergleich-24.org/news_190_Linktauschanfragen-sind-Spam.html ) klargestellt, das Anfragen ohne ein eindeutiges Angebot als Werbung eingestuft werden muß.
Zumal der Kläger auf seinen Internetseiten ganz klar und eindeutig Spam, Linktauschanfragen und ähnliches ablehnt.
Der Beklagte hätte auf der Internetseite nach Hinweisen suchen müssen, ob der Empfänger solche Mails empfangen möchte oder nicht.
Für Rechtsanwälte und Interessenten steht das Urteil zum Download bereit:
http://www.preisvergleich-24.org/news_190_Linktauschanfragen-sind-Spam.html
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