Bedeutet „Gleiches Recht für alle“ immer für alle das gleiche Recht?
5. Mai 2015. Wenn ein Hartz-IV-Empfänger Geld erbt, wird die komplette Summe als Einkommen angerechnet; auch wenn damit Schulden getilgt werden. Das Urteil sei zwar korrekt, so Uwe Hoffmann, ehrenamtlicher Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD), ob es der Situation angemessen ist, sei eine andere Frage.
„Das Recht achtet auf Gleichheit“ ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht. Deshalb gilt: Wenn jemand etwas erbt, ist dies ein Zugewinn, unabhängig davon, was er mit dem geerbten Wert anstellt. Ein Mann, der mit seiner Ehefrau monatliche Leistungen nach dem ALG II bezieht, erbte im Jahr 2011 von seinem verstorbenen Vater 8.000 Euro. Mit 3.000 Euro tilgte er einen Dispo-Kredit. Rein rechnerisch blieben dem Ehepaar demnach 5.000 Euro. Das Jobcenter rechnete den beiden Leistungsempfängern die komplette Summe, also 8.000 Euro, als Einkommen an. Das wollte das Ehepaar zunächst nicht einsehen, deshalb landete der Fall vor dem Bundessozialgericht in Kassel. Dieses urteilte im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes: Zugeflossene Einnahmen sind unabhängig von bestehenden Schulden voll als Einnahmen auf das Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen (Az.: B 14 AS 10/14 R).
„Das Urteil ist natürlich rein juristisch absolut korrekt“, kommentiert Uwe Hoffmann, der ehrenamtliche Geschäftsführer des DSD ( www.mehr-hartz4.net ), „hinterlässt bei mir als Nichtjurist einen faden Beigeschmack.“ Ein Hartz-IV-Leistungsbezieher, der mit geerbtem Geld Schulden tilge, werde indirekt bestraft, ein wohlhabender Geschäftsmann, der Geld für Immobiliengeschäfte oder Firmenkonstrukte in Irland oder Luxemburg habe, werde durch die Steuerbegünstigung direkt belohnt. Der DSD-Geschäftsführer: „Das kann man nicht eins zu eins vergleichen. Jeder Geschäftsmann, der Autos, Fabriken oder andere Anschaffungen auf Pump kauft, auch wenn er das Geld dazu hat, wird durch Steuerersparnisse belohnt. Ein Hartz-IV-Empfänger, der mit geerbtem Geld Schulden begleicht, muss als Belohnung eine Kürzung seiner Leistungen hinnehmen.“ Ob gleiches Recht für alle, in der Umsetzung also für alle die gleiche Bedeutung hat, ist für den DSD-Geschäftsführer keine juristische, sondern eine moralische Frage.
Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.
Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.
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