Unterstützungskasse ab 2017 mit weniger Garantie

Wer von 2017 an eine klassisch rückgedeckte Unterstützungskasse abschließt, bekommt statt bisher 1,25 nur noch höchstens 0,9 Prozent auf den Sparanteil der eingezahlten Beiträge gutgeschrieben. Denn das Bundesfinanzministerium hat entschieden, den Garantiezins für neu abgeschlossene Rentenverträge abzusenken. Die Garantiezinssenkung wirkt sich neben der Unterstützungskasse auf alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge aus. So sichern sich Verbraucher die aktuell höheren Garantien.

Warum wird der Garantiezins abgesenkt?

Versicherer sollen nur solche Garantien aussprechen, die sie langfristig auch einhalten können. Mit der Anpassung der Garantien für langfristige Zinsversprechen reagiert das Bundesfinanzministerium auf die anhaltende Niedrigzinsphase, die es vor allem für Lebensversicherer zunehmend schwieriger macht mit Ihren Kapitalanlagen Geld zu verdienen und über Jahrzehnte ausgesprochene Garantien zu erhalten. Der sogenannte Rechnungszins, der unabhängig von der Lage an den Kapitalmärkten die garantierte Verzinsung der Versicherungsbeiträge bemisst, wird zum 01.01.2017 auf 0,90 Prozent fallen.

Welche betriebliche Versorgungen sind betroffen?

Der Garantiezins dient als gesetzlich vorgeschriebene Rechnungsgrundlage für alle Leben- und Rentenversicherungsprodukte. Die beschlossene Reduktion wirkt sich damit auch auf alle versicherungsförmigen Varianten der betrieblichen Altersvorsorge aus. Neben der weit verbreiteten Direktversicherung und Pensionskasse verteuert sich ab Januar 2017 auch die Garantie bei der rückgedeckten Unterstützungskasse. Die Absenkung betrifft ausschließlich Neukunden, die ab dem 01.01.2017 eine Unterstützungskassenversorgung abschließen und somit weniger sichere Rendite erhalten. Bestehende Versorgungen über die Unterstützungskasse sind nicht betroffen.

Wie wirkt sich die Garantiezinssenkung auf klassische und fondsgebundene Unterstützungskassen aus?

Unmittelbar betroffen sind klassische Lebens- und Rentenversicherungstarife, die üblicherweise für die Ausfinanzierung der betrieblichen Versorgung über die Unterstützungskasse abgeschlossen werden. Die Absenkung des Garantiezinses wird sich allerdings auch auf die Rentabilität der meisten fondgebundnen Konzepte für die Unterstützungskasse auswirken. Auch bei fondsgebundenen Unterstützungskassen, die in gemanagte Fonds oder passive Indexfonds, sogenannte ETFs investieren, müssen die Anbieter garantieren, dass der Kunde am Ende nicht weniger erhält, als er ursprünglich eingezahlt hat. Diese Garantieleistung wird in der Regel vorwiegend aus dem Sicherungsvermögen, dem sogenannten Deckungsstock erzeugt, der ab dem kommen Jahr geringer verzinst werden darf. In der Konsequenz wird also ein höherer Anteil des Vertragsguthabens für die Garantie zurückgelegt werden müssen, um die Einzahlungen zum Rentenbeginn sichern zu können. Wie stark die Rentabilität der fondsgebundenen Unterstützungskasse darunter leiden wird, hängt im Wesentlichen von der Marktentwicklung, der zugrundeliegenden Fonds und der Funktionsweise des jeweiligen Garantiemodells ab.

Wie kann der aktuell höhere Garantiezins für die Unterstützungskassenversorgung dauerhaft gesichert werden?

Verbraucher, die Ihre Versorgung über die rückgedeckte Unterstützungskasse aufzubauen planen, sollten schnell handeln. Verträge, die spätestens bis zum 01.12.2016 beginnen, sichern dauerhaft den aktuell höheren Garantiezins in Höhe von 1,25 Prozent. Für sicherheitsorientierte Kunden, die Wert auf Garantien legen, ist dies ein überzeugendes Argument. Beim Abschluss in diesem Jahr bekommen die Sparer abhängig vom Tarif bei gleich hoher Einzahlung durchschnittlich bis zu 11 Prozent mehr garantierte Rente oder eine bis zu 14 Prozent höhere garantierte Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn. Der garantierte Teil stellt bei einer klassischen Rückdeckungsversicherung der Unterstützungskasse nur einen Teil der Auszahlung dar. Der andere Teil der Renten- und Kapitalauszahlung kommt aus der sogenannten Überschussbeteiligung, die jedes Jahr neu deklariert wird. Leistungsstarke Versicherungsunternehmen bieten trotz des aktuell schwierigen Marktumfeldes immer noch Gesamtverzinsungen von 4,00 Prozent an.

Wie finde ich den richtigen Unterstützungskassentarif?

Das Vergleichsportal Unterstuetzungskasse-Vergleich hilft unkompliziert alle im deutschen Markt verfügbaren Marktführertarife für die Unterstützungskassenversorgung individuell zu vergleichen. Der Dienst ist kostenfrei und berücksichtigt neben klassischen Tarifen auch fondsgebundene Tarife wie neue Anlagekonzepte mit Indexpartizipation (wie den Tarif IndexSelect der Allianz Lebensversicherung AG) oder das sogenannte Unitised-With-Profits Konzept des ausländischen Anbieters Canada Life Assurance Europe Ltd. Teils exklusive Rabatt- und Gruppentarife für die Unterstützungskasse steigern die Versorgungsleistungen

Das besondere Highlight – Nahezu alle Unterstützungskassentarife werden mit exklusiver Rabattierung angeboten. So können bis zu 50 Prozent der üblich anfallenden einmaligen und laufenden Abschlusskosten und Provisionen eingespart werden. Auf diese Weise kann abhängig von der Höhe der Einzahlung und der Vertragslaufzeit der Unterstützungskasse im Vergleich zum herkömmlich angebotenem Maklertarif oder Hausbanktarif eine um bis zu 23 Prozent höhere garantierte Versorgungsleistung erzielt werden. Und das bei hoher Einzahlung, versteht sich. Das sind Kostenvorteile, die Verbraucher nutzen sollten.

Unterstützungskassen Tarifvergleich ist ein Dienst der Kokot Finanzplanung aus NRW. Kokot Finanzplanung fungiert seit 2004 als unabhängiges Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen für sämtliche Themenbereiche der betrieblichen Altersversorgung. In dieser Ausrichtung betreut die Kokot Finanzplanung seit 2004 bundesweit Unternehmen jeder Größe aus allen Branchen.

Firmenkontakt
Kokot Finanzplanung NRW – Unterstützungskassen Online-Tarifvergleich
Dipl.-Kfm. Matthias Kokot
Zur Goldbrede 1
59269 Beckum
02521 90090-32
02521 90090-29
info@unterstuetzungskasse-vergleich.de
http://www.unterstuetzungskasse-vergleich.de

Pressekontakt
Kokot Finanzplanung NRW
(PR) A. Müller
Zur Goldbrede 1
59269 Beckum
02521 90090-32
info@unterstuetzungskasse-vergleich.de
http://www.unterstuetzungskasse-vergleich.de