Mit dieser Entscheidung wird ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft, nämlich das einer risikogerechten Kalkulation, in Frage gestellt. Denn bislang durften die statistisch nachweisbaren unterschiedlichen Risiken Mann/Frau auch leistungs- und prämienmäßig unterschiedlich behandelt werden. Betroffen von der Entscheidung des EuGH sind insbesondere Verträge im Bereich Leben-, Unfall-, Kranken- und Kfz-Versicherung.
Somit werden für Männer ab dem 21.12.2012 die Versicherungsprämien teurer. Umso wichtiger ist es, sich noch günstige Konditionen zu sichern. Denn die neue Regelung der Unisex-Tarife hat keine Auswirkungen auf bereits bestehende Verträge.
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Autor: P. Dadgar
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