Unfallversicherung: Rechtsurteile zum Versicherungsschutz

Die Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalles. Sie stellt einen wichtigen Schutz dar. Bei der Beantragung gilt es daher, die Risikofragen sehr gewissenhaft zu prüfen und zu beantworten. Denn sonst kann die Leistungsübernahme verweigert werden.
Unfallversicherung: Rechtsurteile zum Versicherungsschutz

Eine private Unfallversicherung soll die Folgen einer Invalidität, die durch einen Unfall zustande gekommen ist, abfedern. Dabei ist Voraussetzung, dass ein Unfall nicht durch Umstände hervorgerufen wurde, die bei der Antragsstellung schon ein besonderes Risiko dargestellt haben. Schließlich ist bei der Unfallversicherung im Rahmen der Gesundheitsprüfung anzugeben, ob bereits gesundheitliche Risiken vorhanden sind.

Informationen zur privaten Unfallversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/unfallversicherung.html

Werner Schmidt ist seit Jahren alkoholkrank. Er musste sich bereits mehrfach stationär an der Leber behandeln lassen. Bei einem Sturz mit dem Fahrrad zieht er sich so schwere Verletzungen zu, dass er seinen Hilfsarbeiterjob nicht mehr ausüben kann und nun aus der Unfallversicherung eine Invaliditätsrente beziehen möchte. Durch den Versicherer wird nun eingehend das Unfall- und Krankheitsbild von Herrn Schmidt geprüft. Dabei stellt sich heraus, dass der Versicherungsnehmer bereits Jahre vor dem Versicherungsbeginn alkoholanfällig war und sich dieser Zustand noch in der Zeit vor dem Sturz verschlimmert hat. Diese Fakten wären bei der Beantragung der Unfallversicherung erheblich für die Bewertung des Risikos gewesen. Unabhängig davon, dass Herr Schmidt vermutlich keinen Versicherungsschutz bekommen hätte, bleibt die Unfallversicherung nicht zuletzt wegen des arglistigen Verschweigens leistungsfrei.

Auch wenn Herr Paulus nicht mehr daran gedacht hat: Der in den letzten fünf Jahren zweimal behandelte Bänderriss wird für ihn nun zum Problemfall. Da er diese Angaben beim Antrag zur privaten Unfallversicherung schleicht und ergreifend ohne Arglist vergessen hat aufzuführen, sorgt nun für Ungemach bei der Beantragung einer Invaliditätsrente aus seiner Unfallversicherung. Denn durch den neuerlichen Unfall ist eine erneute Schädigung aufgetreten, die im Zusammenhang mit beiden früheren Unfällen nun zu einer körperlichen Beeinträchtigung führt. Diese Verletzungen aus der Vergangenheit wären für die Risikobeurteilung für die Unfallversicherung von großer Bedeutung gewesen. Daher erfolgt auch hier nur eine teilweise Leistungsübernahme.

Grundsätzlich muss bei der privaten Unfallversicherung berücksichtigt werden: Alle Wagnisse aus der Vergangenheit, die für die Risikobewertung eine tragende Rolle spielen, müssen bei der Beantragung auch angegeben werden. Ähnlich wie in der privaten Krankenversicherung stützen sich die Versicherer auf diese Angaben, um zu prüfen, welches Risiko ein Versicherter darstellen wird. Denn ohne Berücksichtigung dieser Fakten wird ein vermehrtes Schadensaufkommen zu einer erheblichen Steigerung von Beiträgen führen, denn keine Versicherung kann 100 Prozent Beiträge einnehmen, aber 120 Prozent Leistung erbringen.

Wer sich also nicht sicher sein sollte, wie die Risikofragen zu beantworten sind, sollte sich mit seinem Hausarzt oder einem anderen behandelnden Arzt zusammensetzen. Nur so kann man sicherstellen, dass die Fakten aus der Vergangenheit auch berücksichtigt werden, weil man selber wohlmöglich nicht mehr so genau die Behandlungszeiträume von früheren Erkrankungen und Unfällen kennt.

Bildquelle: Arno Bachert,

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