Unabhängige Patientenfürsprecherin berufen

15.09.2022, Ulm – Anlässlich des Welttags der Patientensicherheit am 17.09.2022 haben der Verband klassischer Homöopathen Deutschlands (VKHD), die Stiftung Homöopathie-Zertifikat (SHZ) sowie die Qualitätskonferenz des Bund klassischer Homöopathen Deutschlands (QBKHD) heute (in Ulm) Frau José Jonker als gemeinschaftliche Patientenfürsprecherin vorgestellt. Diese Berufung unterstreicht, dass die Homöopathie von Heilpraktiker*innen in Deutschland mit großer fachlicher und ethischer Expertise sowie Verantwortung angewendet wird. Die Nominierung einer Patientenfürsprecherin ist also ein konsequenter Schritt.

Patientenschutz und Patientensicherheit sind für homöopathisch arbeitende Heilpraktiker*innen unverzichtbare Aspekte bei jeglicher therapeutischen Entscheidung. Neben der klinischen und fachlich-homöopathischen Expertise ist für sie die Berücksichtigung von Patientenrechten, Kompetenzgrenzen und ethischen Aspekten selbstverständlich.
„Bei unserer Suche nach einer geeigneten Person war uns die Erfahrung der Kandidat*innen ebenso wichtig, wie ihre Integrität und Unabhängigkeit“, so Carl Classen, Beirat im Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD) und Koordinator der gemeinsamen Schlichtungs- und Ethik-Kommission der beteiligten Organisationen.

Qualitätssicherung und Patient*innenschutz

„Uns ist wichtig, dass Patient*innen von homöopathisch arbeitenden Heilpraktiker*innen in jeder Hinsicht bestmöglich versorgt werden“, sagt Marion Kampmann, Vorstandsvorsitzende der Stiftung Homöopathie-Zertifikat (SHZ). „Von Seiten der SHZ haben wir bereits anspruchsvolle Qualitätskriterien für die homöopathische Aus- und Fortbildung sowie für die Praxis erstellt,“ so Kampmann weiter. Ihre Kollegin Eva Kolbinger, Qualitätsbeauftragte der QBKHD, ergänzt: „Die Zusammenarbeit der beiden qualitätssichernden Institutionen QBKHD und SHZ mit dem Heilpraktiker-Berufsverband VKHD hat es in dieser Form noch nicht gegeben und ist in Sachen Transparenz ein wichtiges Signal, nicht nur für Patient*innen, sondern auch für die Politik und die Medien.“

Patientenfürsprecher*innen
Die Implementierung von Patientenfürsprecher*innen im Gesundheitssystem ist in Deutschland noch nicht sonderlich verbreitet. In bislang fünf Bundesländern sind Kliniken gesetzlich dazu verpflichtet. Grundprinzipien, die auch VKHD, SHZ und QKBHD anwenden, sind: Weisungs-Unabhängigkeit, Schweigepflicht, Ehrenamtlichkeit, Kostenfreiheit und leichte Zugänglichkeit für Patient*innen.
José Jonker ist als Patientenfürsprecherin auch Mitglied der Schlichtungs- und Ethik-Kommission der beteiligten Organisationen. Ethik-Richtlinien und eine solche Kommission gibt es übrigens schon seit 2003. Für etwaige Beschwerden von Seiten der Patient*innen ist von nun an also Frau Jonker zuständig. Allerdings sind Beschwerden ziemlich selten und als weitere Aufgaben sind die Integration ethischer Themen in Aus- und Weiterbildung und Patientenschutz insgesamt zu nennen.

Mit José Jonker wurde die perfekte Patientenfürsprecherin gefunden

„José Jonker war eine der ersten Bewerberinnen, nachdem wir die Ausschreibung veröffentlicht hatten“, erzählt Classen rückblickend. Es folgte ein intensiver Prozess der Evaluation, zumal Frau Jonker nicht die einzige Kandidatin war. „Letzten Endes entschieden wir uns nach vielen Gesprächen und Diskussionen in einem größeren Gremium aus den beteiligten Institutionen einstimmig für José Jonker und freuen uns jetzt sehr, dass sie die Aufgabe übernehmen wird“, sagt Ralf Dissemond, Vorsitzender des VKHD. „Ich bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen und freue mich auf meine neue Rolle“, so José Jonker. In ihrer Coaching-Praxis in Erlangen setzt sie seit 2016 ihre Erfahrungen aus vielen Jahren Business-Coaching und Projekt-Management zum Wohle ihrer Klient*innen ein. „Ich denke, dass mein beruflicher Hintergrund sehr hilfreich sein kann bei der Erfüllung der Aufgaben, die mich erwarten. Dabei kann es sich um sehr unterschiedliche Anliegen von Patient*innen handeln, wie beispielsweise nicht gelingende Kommunikation oder unzureichende Aufklärung. Allerdings hat auch meine Beratungstätigkeit für die Patient*innen Grenzen, nämlich dann, wenn eine gutachterliche Beurteilung erforderlich wäre oder rechtliche Fragen relevant werden sollten.“

Homöopathie und Heilpraktiker*innen
In Deutschland wird die Homöopathie als Therapieform von Heilpraktiker*innen und Ärzt*innen angeboten. In der Bevölkerung zählt sie zu den beliebtesten Therapiemethoden aus dem komplementärmedizinischen Spektrum. Die in der Homöopathie verwendeten Arzneimittel gelten als gut verträglich, die Behandlung bringt kaum unerwünschte Wirkungen mit sich. Selbstverständlich gibt es für jede therapeutische Intervention Grenzen, so auch für die Homöopathie. Zusätzlich gelten für Heilpraktiker*innen Behandlungseinschränkungen, etwa im Fall von meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Die im Berufsverband VKHD organisierten Heilpraktiker*innen sind verantwortungsvolle Therapeut*innen, die hohe Qualitätsstandards erfüllen. Mit der weiteren Möglichkeit der Zertifizierung durch SHZ und QBKHD können die Heilpraktiker*innen das hohe Maß an Patientensicherheit und Transparenz dokumentieren.

Webadresse der Patientenfürsprecherin:
https://www.patientenfuersprecher-homoeopathie.de/

Die beteiligten Institutionen:
– Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD): https://www.vkhd.de
– Stiftung Homöopathie-Zertifikat (SHZ): https://www.homoeopathie-zertifikat.de
– Qualitätskonferenz des Bund Klassischer Homöopathen Deutschlands (QBKHD): https://homoeopathie-qualitaet.de/

Der Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e. V. (VKHD) ist der einzige Berufsverband für klassisch homöopathisch therapierende Heilpraktiker in Deutschland mit derzeit 1400 aktiven Mitgliedern. Der Verband vertritt seit 1997 die berufsspezifischen Interessen von homöopathisch arbeitenden Heilpraktikern.

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