Für die meisten Schäden, die im Rahmen der alltäglichen Lebensführung angerichtet werden, kommt die private Haftpflichtversicherung auf. Bei Tätigkeiten, die mit besonderen Gefährdungen verbunden sind, greift die private Haftpflichtversicherung nicht. So wird etwa für die Regulierung der Schäden, die mit einem Kraftfahrzeug angerichtet werden, eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung benötigt, die private Haftpflichtversicherung greift hier nicht. Auch von Haustieren kann eine Gefährdung ausgehen. Bei kleinen Tieren wie dem Goldhamster oder dem Wellensittich ist dieses Gefährdungspotenzial sehr gering, hier werden Schäden noch durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Anders verhält es sich bei großen Tieren wie Hunden oder Pferden. Wenn durch solche Tiere ein Schaden verursacht wird, ist zur Absicherung eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.
Der Halter eines Tieres ist für die Handlungen dieses Tieres in Gänze verantwortlich, auch wenn er dieses Handeln nicht immer vorhersehen oder verhindern kann. Bringt der Hund bei der Jagd nach der Katze die schon etwas gebrechliche ältere Nachbarin zu Fall, so muss der Hundehalte für alle Kosten einstehen, die aus diesem Unfall erwachsen. Auch der Pferdehalter, dessen Pferd scheut und beim Lauf über die Straße von einem Fahrzeug erfasst wird, muss nicht nur den Verlust des Tieres verkraften, sondern auch noch für den Fahrzeugschaden aufkommen. Hierbei gibt es keine Obergrenze für die Haftung, sodass der Schaden, den ein großes Tier anrichtet, im schlimmsten Fall die finanzielle Existenz des Halters ernsthaft bedrohen kann. Um dieses Risiko auszuschalten, ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung unabdingbar.
Wie bei anderen Versicherungsformen ist auch bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung die Höhe der Versicherungsprämie nur ein Punkt, der bei einer Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und der Kosten-Nutzen-Abwägung beachtet werden muss. Ganze entscheidend ist der genaue Umfang des Schutzes, der mit der Versicherung erreicht wird und gegebenenfalls die Bedingungen, die an die Gewährung dieses Schutzes geknüpft sind. Zur Auswahl eines Unternehmens für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist daher ein Vergleich der Beitragshöhe und der Konditionen erforderlich. Unterschiede hierbei sind sowohl bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund als auch für das Pferd möglich.
Bei einigen Unternehmen, über die eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann, ist die Versicherungsleistung an so genannte Pflichten gebunden. Dies kann soweit reichten, dass dem Versicherten eine Pflichtverletzung unterstellt wird, wenn sein Hund keinen Maulkorb beim Schadenseintritt trug oder das Pferd nicht vom Versicherten, sondern von einer anderen Person geführt wurde. Einige Versicherungen lehnen in solchen und ähnlichen Fallkonstellationen die Schadensregulierung ab. Ob derartige Einschränkungen für den Einzelfall tragbar sind, ist in höchstem Maße fraglich und bei der Versicherungsauswahl durchaus entscheidungsrelevant.
Um die richtige und passende Tierhalterhaftpflichtversicherung zu finden, ist ein Versicherungsvergleich mithilfe eines entsprechenden Internetportals ausgesprochen sinnvoll. Siehe : Tierhalterhaftpflicht-Versicherungen.de . Vor dem Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte auf jeden Fall auch noch die Deckungssumme berücksichtigt werden, da die Schäden, die eine Hund oder ein Pferd anrichten kann, immense Summen erreichen können.
Betrieb von Internetplattformen.
Klaus Brüggemann
Aue.6
42651 Solingen
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