Testament und gesetzliche Erbfolge in Zeiten von Patchworkfamilien
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html Gibt es kein Testament oder Erbvertrag gilt nach dem Tod des Erblassers die gesetzliche Erbfolge. Das kann in Zeiten von Patchworkfamilien zu Schwierigkeiten führen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer ein Testament verfasst, kann seinen letzten Willen eindeutig formulieren und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bestimmen, wer wann und wieviel erben soll. Liegt beim Tod des Erblassers kein Testament oder Erbvertrag vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese berücksichtigt in erster Linie die Kernfamilie, den Ehepartner und die gemeinsamen Kinder.
Die Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren allerdings stark verändert. Ehen werden geschieden, die geschiedenen Eheleute heiraten erneut, sog. Patchworkfamilien entstehen. Das kann zu Problemen bei Erbfällen führen. Wer die „neue“ Familie berücksichtigen möchte, sollte ein Testament verfassen, um die gesetzliche Erbfolge zu umgehen. Dabei müssen natürlich die gesetzlichen Vorgaben, z.B. die Pflichtteilsansprüche beachtet werden.
Schwierigkeiten können auch auftreten, wenn ein sog. Berliner Testament mit dem ersten Ehepartner existiert. Die dort getroffenen Verfügungen können nicht einseitig geändert werden. Eventuell muss das gemeinschaftliche Testament widerrufen werden.
Wenn ein Testament vorliegt, sollten die letztwilligen Verfügungen genau und eindeutig getroffen werden. Je weniger Interpretationsspielraum ein Testament lässt, umso besser lassen sich spätere Streitigkeiten unter den Erben ausschließen. Darüber hinaus müssen auch gewisse formale Regelungen beachtet werden. So sollte ein Testament immer eine eindeutige Überschrift tragen, die aussagt, dass es sich um den letzten Willen des Erblassers handelt. Auch die eigenhändige Unterschrift, Ort und Datum dürfen nicht fehlen.
Grundsätzlich sollte jeder, der seinen Nachlass nicht der gesetzlichen Erbfolge unterwerfen möchte, ein Testament verfassen. Nur so können auch Menschen, Vereine oder Stiftungen berücksichtigt werden, die von Gesetzes wegen keinen Anspruch auf das Erbe hätten. Bei Fragen rund um das Testament und Erbvertrag können im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte weiterhelfen.
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