Geschult für Gewässerschutz durch Unfallverhütung
sup.- Wie wichtig höchstmögliche Sorgfalt beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist, zeigen die aktuellen Kenndaten des Umweltbundesamtes (UBA). Danach kommt es in Deutschland beim Transport bzw. bei Lagerung, Verarbeitung, Abfüllung oder anderen Arbeitsschritten jährlich zu mehr als 2.500 Unfällen, bei denen solche Stoffe freigesetzt werden. „Die Chemikalien können in Flüsse, Seen, Meere und in das Grundwasser gelangen“, warnt die Behörde: „Sie können dort das Leben von Fischen und anderen Wasserorganismen gefährden wie auch die Trinkwasserqualität.“ Ein realistisches Risiko angesichts von rund elf bis zwölf Mio. Litern an Schadstoffen, die bei diesen Unfällen pro Jahr austreten. Die vom UBA veröffentlichten Zahlen, die auf Erhebungen des Statistischen Bundesamtes beruhen, lassen die große Bedeutung fachlicher Kompetenz bei diesem Thema erkennen. Nach einer Analyse der vorliegenden Daten ist es nämlich überwiegend menschliches Fehlverhalten, das zu diesen Umweltbelastungen durch wassergefährdende Stoffe führt.
Die Tanks von Gewerbebetrieben, in denen z. B. Brennstoffe oder Chemikalien lagern, gehören deshalb ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich von entsprechend geschultem, fachkundigem Personal. Der Bundesverband Behälterschutz e. V. (Freiburg) weist in diesem Zusammenhang auf die Betreiberpflichten aller Verantwortlichen für Firmenstandorte mit Tankanlagen hin, unabhängig von der Branche oder der Betriebsgröße. So verlangt das deutsche Wasserrecht die Errichtung zuverlässiger Schutzmaßnahmen, damit es auch bei technischem Versagen, bei Unfällen oder Unachtsamkeiten stets eine weitere Barriere gegen die Verunreinigung von Gewässern gibt. Für die Umsetzung dieser Vorgaben stehen spezialisierte, wasserrechtlich zertifizierte Fachbetriebe zur Verfügung, die die notwendige Kompetenz zur Errichtung, Wartung und Instandsetzung von Tanksystemen haben. Das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik ist ein sicheres Indiz dafür, dass der damit ausgezeichnete Fachbetrieb die technischen Normen sowie die Vorschriften zum Gewässerschutz kennt und befolgt, dass er die wasserrechtliche Zulassung besitzt und damit für diese Arbeiten autorisiert ist (www.bbs-gt.de). Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden, darf die Zuständigkeit für einen sicheren und unfallfreien Tankbetrieb an einen Fachbetrieb delegiert werden.
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