„Summende Untermieter“ – Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice

Was tun gegen Wespennester am Haus?

"Summende Untermieter" - Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice

Viele der fliegenden Mitbewohner stehen unter Artenschutz.
Quelle: ERGO Group

Der Sommer bringt nicht nur lauschige Grillabende, große Eisbecher und entspannte Tage am Badesee. Auch Wespen haben Saison: In den Monaten Juli und August sind die stachelbewehrten Insekten besonders aktiv, denn sie suchen Nahrung für ihre Artgenossen. Richtig unangenehm wird es, wenn ein Volk sein Nest unter das Dach oder in eine Mauerspalte des eigenen Hauses gebaut hat. Speziell für Kinder und Allergiker können solche „Untermieter“ unter Umständen lebensbedrohlich sein. Aber: Die Insekten stehen unter Artenschutz und dürfen nicht einfach beseitigt werden. Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), informiert, was Betroffene tun können.

Wespen stehen unter Naturschutz

Als wildlebende Tiere stehen Wespen unter Naturschutz. „Es ist verboten, sie ohne triftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten“, sagt Michaela Rassat, Juristin des D.A.S. Leistungsservice, mit Verweis auf Paragraph 39 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Einige Wespenarten sind – wie auch Wildbienen und Hornissen – zudem noch besonders geschützt. An sich sind diese Insekten ja auch harmlos und stechen nur, wenn sie sich angegriffen fühlen. Doch was tun, wenn die Tiere ihr Nest in der Fassade oder unter dem Dach des eigenen Hauses gebaut haben?

Nest entdeckt: Erst prüfen, dann handeln

Wespen bauen ihre Nester gerne in dunklen Hohlräumen an Gebäuden. Wer hier ein Nest entdeckt, darf es nicht einfach entfernen oder das darin lebende Volk beispielsweise durch Gift töten. Es würde nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro drohen, bei besonders geschützten Arten bis zu 50.000 Euro. „Empfinden Bewohner ein Nest als Bedrohung, sollten sie zunächst einen Fachmann zu Rate ziehen“, empfiehlt daher die D.A.S. Expertin. Der richtige Ansprechpartner ist die Naturschutzbehörde des Landkreises oder der Stadt. Eine Genehmigung, das Nest zu entfernen oder die Wespen zu töten, erteilt der Fachmann der Behörde nur, wenn das Volk eine unmittelbare Bedrohung darstellt – etwa, weil ein Allergiker im Haus wohnt oder sich das Nest zum Beispiel im Rollladenkasten des Kinder- oder Schlafzimmerfensters befindet. „Handelt es sich bei den unerwünschten „Untermietern“ um die als besonders aggressiv geltende Deutsche Wespe oder die Gemeine Wespe, ist die Chance auf eine Genehmigung gut“, so die Rechtsexpertin der D.A.S.

Wespennest entfernen – wie geht das?

Ist die Beseitigung des Nests genehmigt, können sich die Betroffenen an einen Schädlingsbekämpfer wenden. Die Feuerwehr ist nur in besonderen Notfällen gefragt. Oft werden die Tiere getötet, in manchen Fällen bietet sich aber auch eine Umsiedlung des Nestes an – diese kann sogar preisgünstiger sein als der Kammerjäger. Auskunft über qualifizierte Experten erteilt die örtliche Naturschutzbehörde. Die Betroffenen können zudem überlegen, ob sie einen ökologisch arbeitenden Schädlingsbekämpfer beauftragen möchten, erkennbar am Berufsverbandsiegel des vFöS ( www.vfoes.de), dem Verein zur Förderung der ökologischen Schädlingsbekämpfung. Sie achten auf einen möglichst geringen Einsatz von Gefahrstoffen. Denn Insektizide sind in vielen Fällen auch für Menschen giftig.

Wenn das Nest bleiben muss …

Falls die Behörde keine Genehmigung für das Entfernen oder Umsiedeln des Nests erteilt, gilt: Möglichst einen Mindestabstand von sechs Metern zum Nest einhalten. So fühlen sich die Tiere in ihrer Flugbahn nicht gestört. Auf keinen Fall die Einfluglöcher zukleben! Denn dann suchen sich die Wespen einen neuen Ausgang. Hilfreich kann es sein, vor das Nest einen feinmaschigen Vorhang zu hängen. Er verhindert, dass die Insekten um das Nest herumschwärmen. Allerdings muss ein passendes Einflug- beziehungsweise Ausflugloch frei bleiben. Bei einem Erdwespennest kann eine Rohrkonstruktion helfen, das Einflugloch so zu verschieben, dass es aus dem stark frequentierten Gartenbereich wegführt. Doch Vorsicht: Die Tiere reagieren nervös, wenn sich Menschen ihrem Nest nähern! Daher empfiehlt die D.A.S. Expertin, sich beim Einrichten dieser Schutzmaßnahmen von einem Fachmann der Naturschutzbehörde unterstützen zu lassen. Grundsätzlich gilt: Wespen bewohnen ihre Nester nur ein Jahr lang. Da die Tiere im Winter sterben, können Hausbewohner das Nest danach ohne Gefahr selbst entfernen. Anschließend ist es wichtig, den Nistbereich zu reinigen und so Gerüche zu beseitigen. Denn die Wespen der nächsten Saison bevorzugen Plätze, an denen es nach ihren Artgenossen riecht.

Nestbau im nächsten Jahr verhindern

Neben der gründlichen Reinigung des alten Nistplatzes sollten Bewohner ihr Haus nach weiteren potenziellen Nistplätzen absuchen. Wespen bevorzugen trockene, dunkle und windgeschützte Hohlräume, wie beispielsweise einen Rollladenkasten. Erdwespen lassen sich gerne in alten Baumstämmen oder leeren Erdbauten von Mäusen nieder. Die D.A.S. Expertin empfiehlt, die Schlupflöcher vor Beginn der Insektensaison beispielsweise mit einem Fliegengitter zu verschließen. Das lässt sich problemlos anbringen und wieder leicht entfernen. Da Insekten Holz für ihren Nestbau verwenden, sollten Holzteile am Haus wie Fenster, Verkleidungen oder Trennwände mit umweltfreundlichen Farben und Lacken geschützt sein.
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