Subsidiaritätsrüge gegen Kommissionsvorschlag zu Europol
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung eine Subsidiaritätsrüge gegen einen Vorschlag erhoben, mit dem die Europäische Kommission einen Rechtsrahmen für ein neues Europäisches Polizeiamt (Europol) schaffen will. Der Vorschlag verstoße gegen das Subsidiaritätsprinzip, weil er sich im Zusammenhang mit der geregelten Aus- und Fortbildung von Strafverfolgungsbediensteten auf keine Rechtsgrundlage stützen könne. Damit fehle der Union die erforderliche Regelungskompetenz. Zudem verstoße der Vorschlag auch gegen das Subsidiaritätsprinzip im engeren Sinn, soweit er Regelungen für die rein innerstaatliche Aus- und Fortbildung enthält. Hier sei ein Mehrwert der vorgesehenen europaweiten einheitlichen Regelung nicht erkennbar, argumentiert der Bundesrat.
Das neue Europäische Polizeiamt soll die Rechtsnachfolge des seit 2009 bestehenden Amtes sowie der 2005 errichteten Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) antreten. Diese Verschmelzung soll auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung für Synergieeffekte und Effizienzgewinne sorgen. Zudem werden die den Mitgliedstaaten obliegenden Pflichten zur Datenübermittlung an Europol verschärft und präzisiert.
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