(dgpd Berlin) In einem Offenen Brief wendet sich DGHS-Präsidentin Elke Baezner an die fast 250 Delegierten des 114. Deutschen Ärztetags, der vom 31. Mai bis 3. Juni 2011 in Kiel stattfinden wird. Darin bittet sie die Teilnehmer, den von der Bundesärztekammer vorgelegten Neu-Formulierungen zur Sterbebegleitung zuzustimmen. Zudem regt Elke Baezner in dem Schreiben an, zu überlegen, ob nicht in Ausnahmefällen ein ärztlich assistierter Suizid als persönliche Gewissensentscheidung bewertet und respektiert werden solle. Sie verweist auf die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“, in der es heißt: „Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben in würdigen Bedingungen“. Elke Baezner: „Dazu gehört auch die Wahlfreiheit am Lebensende.“
Dass die neu formulierten „Grundsätze der Bundesärztekammer (BÄK) zur ärztlichen Sterbe-begleitung“ vor kurzem von zwei Landesärztekammern abgelehnt wurden, findet Elke Baezner „skandalös“. „Ich kann nicht verstehen, dass Ärzte befürchten, ihre Patienten verlören das Vertrauen zu ihnen, falls sie ihnen diese Hilfe gewähren. Das Gegenteil ist doch der Fall und die Praxis beweist: Umfragen zeigen seit Jahren, Patienten haben gerade auch dann zu ihrem Hausarzt Vertrauen, wenn dieser auch bereit ist, am Ende des Lebens beim selbstverantworten Sterben zu helfen“, so Baezner.
Den vollständigen Wortlaut des Offenen Briefs finden Sie im Anhang und unter:
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DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 31. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.
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