Die Sterbegeldversicherung biete Schutz für die Absicherung der Kosten im Todesfall, z. B. bei der Bestattung oder den Kosten für die Grabstelle.
In der Onlineausgabe „derwesten.de“ von der WAZ informiert die Verbraucherzentrale Herne über den Sinn und Unsinn von verschiedenen Versicherungen. Wie immer im Blickpunkt: die Sterbegeldversicherung. Diese wird grundlegend als überflüssig betrachtet. Empfehlungen gehen in Richtung Risikolebensversicherung. Grundsätzlich kann man diese Einschätzung nicht immer als richtig betrachten.
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Die Risikolebensversicherung ist vom Beitrag her günstiger als die Sterbegeldversicherung. Dennoch stellt sie gerade für ältere Bürger eine nicht gerade geringe Hürde dar: Denn um den Versicherungsschutz zu bekommen, müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Leider ist es mit der Gesundheit im fortgeschrittenen Alter nicht immer zu Besten bestellt, daher entscheiden sich so viele Senioren eben doch für die Sterbegeldversicherung – hier werden keine Angaben zum Gesundheitszustand benötigt.
Grundsätzlich gilt bei der Sterbegeldversicherung bis auf wenige Ausnahmen: Wartezeiten beachten. Der Versicherungsschutz greift erst dann in voller Höhe, wenn der Todesfall nach der Wartezeit eintritt. Nicht immer muss die Wartezeit 36 Monate betragen, sondern es gibt auch Tarife, die mit kürzeren Wartezeiten, z. B. 12 oder 24 Monate auskommen. Diese Konstellation wird von Verbraucherschützern gerne mal übersehen.
Bei der Sterbegeldversicherung gilt der Grundsatz: Einmal angeschlossen, gilt der Versicherungsschutz lebenslang. Es gibt kein Endalter, zu dem die Sterbegeldversicherung abläuft. Das Risiko wird von den Sterbekassen und Versicherern eben lebenslang getragen. Und daher ist auch zu begründen, warum die Beiträge höher sind als z. B. bei der Risikolebensversicherung. Diese endet zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Danach fließen im Todesfall keine Leistungen mehr. Die eingezahlten Beiträge sind weg. Hingegen muss die Sterbegeldversicherung bei jedem Kunden zahlen und man kann natürlich nicht vorher sagen, wann das sein wird. Das Risiko ist auch für die Versicherung größer.
Mittlerweile schlagen sich immer mehr Gerichte auch auf die Seite der Sterbegeldversicherung: Im Sozialfall muss diese nicht gekündigt werden, etwa um das eingezahlte Kapital für den Lebensunterhalt zu verbrauchen. Die Richter sehen die Sterbegeldversicherung vielmehr als einziges Instrument, für die eigene Bestattung vorzusorgen, ein Grundrecht für jeden Bürger.
Bildquelle: Katharina Wieland Müller, www.pixelio.de
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