Stellungnahme zum völkerrechtlichen Vertrag über eine verstärkte Wirtschaftsunion

Berlin (pressrelations) –

Stellungnahme zum völkerrechtlichen Vertrag über eine verstärkte Wirtschaftsunion

Die Europakammer des Bundesrates hat zu dem Vertragsentwurf Stellung genommen, der die am 8. und 9. Dezember 2011 beschlossenen Vereinbarungen der Euro-Mitgliedstaaten zur Stabilitätsunion umsetzen soll. Das Votum gilt nach dem Grundgesetz als Beschluss des Bundesrates.

Der Bundesrat begrüßt die geplante Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion zu einer fiskalpolitischen Stabilitätsunion und nimmt zur Kenntnis, dass der europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) bereits im Juli 2012 in Kraft treten soll. Zudem unterstützt er das Ziel, die neuen Regelungen so schnell wie möglich in die vertraglichen Grundlagen der EU zu überführen. Die Länder sprechen sich auch für starke Kontrollrechte der Kommission bei der Überwachung der vorgesehenen haushaltspolitischen Verpflichtungen aus. Der Kommission sei eine Klagemöglichkeit im Hinblick auf die Überprüfung nationaler Schuldenbremsen einzuräumen.

Der Bundesrat macht zudem deutlich, dass er den neuen fiskalpolitischen Pakt für zustimmungsbedürftig hält. Für die weiteren Verhandlungen bittet er die Bundesregierung um fortlaufende Unterrichtung, damit er im Einzelnen zu den Verhandlungsergebnissen Stellung nehmen kann.

Beim Europäischen Rat am 8. und 9. Dezember 2011 hatten die Euro-Mitgliedstaaten weitreichende strukturelle Maßnahmen in Richtung einer Stabilitätsunion beschlossen. Sie hatten hierbei vereinbart, die Wirtschafts- und Währungsunion auf eine gestärkte vertragliche Grundlage zu stellen und in diesem Zusammenhang weitreichende Beschlüsse über verbindliche Regeln zur Stärkung der Haushaltsdisziplin getroffen. Da diese Punkte aufgrund der Positionierung Großbritanniens zum jetzigen Zeitpunkt nicht im Wege einer Änderung der EU-Verträge umzusetzen sind, sollen sie im Rahmen eines separaten völkerrechtlichen Vertrages implementiert werden. Die Vertragsunterzeichnung soll spätestens im März 2012 erfolgen. Im Anschluss ist die Ratifizierung durch die nationalen Parlamente erforderlich.

Entwurf eines völkerrechtlichen Vertrags über eine verstärkte Wirtschaftsunion

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