Stellungnahme zum Urteil des OVG Münster
Die Flughafengesellschaft begrüßt, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Klagen auf Untersagung der Nutzung des Vorfelds A abgewiesen hat. Wie das Gericht festgestellt hat, ist eine Verletzung von Rechten der Kläger durch die Nutzung des Vorfelds A nicht zu erkennen. Die vom Flughafen insgesamt ausgehende Lärmbelastung habe kein solches Ausmaß, dass eine dadurch bedingte Gesundheitsgefährdung der Kläger anzunehmen sei.
Das Gericht hat beanstandet, dass die Behörde für das Vorfeld A keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt hat. Hiergegen hat das Gericht Revision zugelassen. Die Flughafengesellschaft wird nach Vorliegen der Urteilsgründe prüfen, ob sie diese zugelassene Revision einlegt.
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