Staat hilft bei Handwerkern und Haushaltshilfen: Neuer Steuerbonus bei Ausgaben rund ums Haus
Das Bundesfinanzministerium hat die Steuerregeln für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ geändert: Ausgaben für Arbeiten im Haushalt, die dazu führen, dass die Wohn- und Nutzfläche erweitert wird, sind ab sofort steuerbegünstigt. Zuvor galt dies nur für Arbeiten, die in einem Haushalt Vorhandenes ersetzen. Die Zeitschrift Finanztest erklärt in ihrer Mai-Ausgabe für welche Arbeiten im Haushalt Eigentümer und Mieter Steuerermäßigungen bekommen und veranschaulicht das Thema in einer Info-Grafik.
Für Hauskäufer kann es mit den neuen Regeln steuerlich von Vorteil sein, zunächst in das neue Haus einzuziehen und erst dann Erweiterungen wie eine Terrasse oder Garage anzubauen. Viele der bezahlten Dienstleistungen können aber auch von Mietern zum Steuersparen genutzt werden. Einige der Sparmöglichkeiten stehen auf praktisch jeder jährlichen Nebenkostenabrechnung.
Schöpfen Eigentümer oder Mieter die Höchstbeträge aus, sind insgesamt bis zu 5.710 Euro Steuerersparnis pro Jahr drin.
Der ausführliche Artikel „Handwerker und Haushaltshilfen“ erscheint in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 16.4.2014 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/thema/steuererklaerung abrufbar.
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