Der VPK ist der Interessenverband privatwirtschaftlicher Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe
Berlin. Zwischen März 2010 und März 2011 lag der Zuwachs an Kinderbetreuungsplätzen bei nur 40.000 Plätzen – und hat sich damit im Vergleich zu den vergangenen Jahren noch verlangsamt. Insgesamt 250.000 Plätze müssten bis August 2013 geschaffen werden, um das geplante Ziel einer Betreuungsquote von 35 Prozent zu erreichen. Die Zahlen, die auf aktuellen Rechnungen aller zehn statistischen Landesämter basieren, sind alarmierend und zeigen: Das für 2013 gesteckte Ziel ist kaum mehr zu erreichen. Die seit langem vom VPK geforderte Gleichstellung aller Träger der Kinder- und Jugendhilfe und die damit verbundene gleichberechtigte finanzielle Förderung könnte Abhilfe schaffen.
Nichtsdestotrotz wird sie den Trägern privat-wirtschaftlicher Kindertageseinrichtungen, die jeden Tag qualitativ hochwertige, engagierte und überzeugende Arbeit leisten, bislang verwehrt. Dies ist umso unverständlicher, als insbesondere große Flächenländer wie Nordrhein-Westfalen derzeit noch mit einer Betreuungsquote unter Dreijähriger von nur 15,9 Prozent aufwarten. Das Verwaltungsgericht Aachen prüft auf Initiative des VPK derzeit, ob der Ausschluss privat-wirtschaftlicher Kita-Träger von der finanziellen Förderung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt – ein vorläufiges Ergebnis wird in Kürze erwartet.
„Die Bundesregierung kritisiert die schleppende Initiative der Bundesländer, die vom Bund bereitgestellten Mittel für den Kita-Ausbau abzurufen und endlich mit der dringend erforderlichen Schaffung der Kita-Plätze zu beginnen. Aber solange die abgerufenen Mittel nur an die kommunalen, gemeinnützigen und kirchlichen Träger weitergereicht werden, geht ein erhebliches Potenzial an zusätzlichen Kita-Plätzen verloren“, so Hermann Hasenfuß, Vizepräsident des VPK-Bundesverbandes. „Die Plätze vieler kleiner und mittelgroßer privat-wirtschaftlicher Kita-Träger stehen bereit. Allein der Ausschluss von der Förderung, den einige Bundesländer nach wie vor vollziehen, führt dazu, dass diese Plätze nicht allen Familien zur Verfügung stehen.“, so Hasenfuß weiter. Träger von privaten Kindertageseinrichtungen sind in Bundesländern, in denen sie nicht gefördert werden, bislang gezwungen, die gesamten Kosten auf die Eltern umzulegen – und machen es damit unfreiwillig vielen Familien unmöglich, diese Plätze in Anspruch zu nehmen. „Wir fordern die Bundesländer daher auf, die Gleichstellung aller Träger endlich flächendeckend umzusetzen. Das 2009 verabschiedete Kinderförderungsgesetz stellt es den Ländern frei, dies zu tun. Vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen sollte nicht länger gezögert werden und endlich allen qualifizierten Trägern ermöglicht werden, sich durch qualitativ hochwertige Arbeit an der Umsetzung zu beteiligen.“
Die Bundesregierung geht inzwischen davon aus, dass im Westen statt der einst definierten 35 Prozent eine Quote von 37 Prozent erreicht werden muss, um den Rechtsanspruch für unter Dreijährige auf einen Betreuungsplatz gewährleisten zu können. Und auch die Kommunen fürchten, dass noch wesentlich mehr Eltern Interesse an einer frühzeitigen Betreuung ihrer Kinder haben. „Bundesregierung, Bundesländer und Kommunen müssen endlich erkennen, dass der Wettlauf gegen die Zeit begonnen hat. Wir brauchen die Gleichstellung und wir benötigen alle nur möglichen Ressourcen, um den Ausbau gemeinsam voranbringen zu können. Kinder aus allen Familien müssen Anspruch auf qualitativ überzeugende frühkindliche Bildung und Betreuung von Anfang an haben. Und Eltern brauchen Rahmenbedingungen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Vor diesem Hintergrund erscheint es mehr als fragwürdig, das für den Ausbau nach wie vor so dringend benötigte Geld in die Einführung eines Betreuungsgeldes zu stecken und damit insbesondere für Kinder aus benachteiligten Familien die Chancen auf eine gute institutionelle Betreuung und Förderung zu reduzieren „, so Hermann Hasenfuß.
Der VPK-Bundesverband ist der einzige bundesweite Dachverband für privat-wirtschaftliche Leistungsträger in der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Mitglieder sind Landes- und Fachverbände sowie Vereine, Verbände und sonstige Körperschaften, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuches verschiedene Dienstleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Der VPK versteht sich in erster Linie als ein interessengeleiteter gemeinnütziger Verband zur Unterstützung der im VPK zusammengeschlossenen privat-wirtschaftlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und wird für deren Vertretung gegenüber Politik und Gesellschaft aktiv. Der Verband ist von seinem Selbstverständnis her leistungs-, qualitäts- und kostenorientiert und in verschiedenen übergreifenden Gremien aktiv vertreten. Er wird in allgemeinen und grundsätzlichen Fragestellungen der Kinder- und Jugendhilfe initiativ, verfasst Stellungnahmen, unterhält eine Internetseite und gibt die Fachzeitschrift „Blickpunkt Jugendhilfe“ heraus.
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