Görlitz, 15. April 2011 (as) – Es gibt gute Neuigkeiten für BAföG-Geförderte. Mit dem am 01.10.2010 in Kraft getretenen 23. Änderungsgesetz zum BAföG gelten auch bei Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. So zum Beispiel werden nun nicht mehr ausschließlich Erstfortbildungen durch das Meister-BAföG finanziert, sondern pro Person eine beliebige, insofern die erste nicht bereits BAföG-gefördert war. Gleichzeitig wird bei bestandener Prüfung ein Erlass von 25 Prozent auf das Meister-BAföG Restdarlehen gewährt, außerdem wurde der Kinderzuschlag für Alleinerziehende pauschalisiert und auf satte 113 Euro monatlich festgesetzt.
Das Erfolgsmodell Meister-BAföG (eigentlich: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) nutzen in Deutschland inzwischen über hundertfünfzigtausend Menschen jährlich. Seit 2000 stieg die Anzahl der durch das Meister-BAföG geförderten Personen von knapp 52 Tausend auf das fast Dreifache an. Grund für den Erfolg des Meister-BAföG sind unter anderem die Vorteile, die durch seine Nutzung für angehende Selbständige entstehen. Denn bei einer Gründung innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Fortbildung auf das Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 66 Prozent Erlass gewährt wird. Wer also zügig nach seinem Meister-BAföG gründet, spart sich im besten Fall zwei Drittel der Rückzahlung!
Wer eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit plant, aber einen abgeschlossene und anerkannte Berufsausbildung oder einen Meister in einem förderfähigen Beruf besitzt, lässt sich durch das Meister-BAföG oft gleich die Aneignung von Kernkompetenzen für seine Selbständigkeit mitfinanzieren. Denn je höher die Berufsbildung eines angehenden Selbständigen, desto höher sind seine Erfolgschancen bei der Gründung und später auf dem Markt. Eine Förderung durch das Meister-BAföG erhöht die Chancen auf einen Gründungskredit durch die Hausbank nicht nur wegen der erworbenen höheren Qualifikation, sondern auch wegen der finanziellen Vorteile, von denen der Gründer bei der Rückzahlung seines Darlehens profitiert. Außerdem zeugt die Bereitschaft zur Weiterbildung für potenzielle Geldgeber immer von einer hohen Eigenmotivation, die als Grundlage für die Eignung zur Selbständigkeit angesehen wird.
Neben barem Geld spart das Meister-BAföG auch Nerven und Zeit. „Die höhere Berufsqualifikation kann während einer bereits laufenden Selbständigkeit nie wieder so bequem erreicht werden wie im Rahmen dieses BAfäG-Programms“, weiß Andreas Schilling, Förderprofi und Gründungsberater auf. „Denn hier kann sich der Geförderte voll und ganz auf seine Fortbildung konzentrieren, während ihm der Lebensunterhalt mithilfe von Zuschüssen und einem günstigen Darlehen voll finanziert wird. Das ist für den Chef eines laufenden Betriebs undenkbar.“
Eine Alternative zur Vollzeitvariante gibt es für berufstätige Angestellte, die eine Gründung planen und sich vorher noch im Rahmen des Meister-BAfäG weiterbilden wollen. Hier zahlt der Staat keinen Unterhaltsbeitrag, da dieser durch die Berufstätigkeit gedeckt ist, aber deckt alle anfallenden Kosten der Fortbildungsmaßnahme. Belaufen sich diese zum Beispiel auf 5000 Euro, so werden als Meister-BAföG 1525 Euro davon bezuschusst und müssen nicht zurückgezahlt werden, für den Rest besteht meist ein Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau, wo das Darlehen während der einjährigen Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von 2 Jahren zins- und tilgungsfrei ist.
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