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SEO gleich SPAM?!
Die Suchmaschinenoptimierung (kurz SEO) zählt mittlerweile zu den wichtigsten Instrumenten im Online Marketing. Schließlich sorgen verschiedene SEO Maßnahmen dafür, dass Webseiten schneller gefunden werden. Obwohl SEO viele positive Eigenschaften besitzt und regelmäßig genutzt wird, sind bestimmte Instrumente nicht unumstritten. Kritiker werfen einem Teil der Suchmaschinenoptimierung vor, SPAM zu produzieren. Doch ist dies wirklich so? Kann man SEO gleich als SPAM setzen?
In diesem Artikel soll vor allem dieser Frage nachgegangen werden.
SEO und sein böser Bruder SEO-SPAM
„Traditioneller“ SPAM hat die Eigenschaft, dass der User passiv unerwünschte Werbung vor allem per E-Mail erhält. Beim sogenannten SEO-SPAM sieht die Situation ein wenig anders aus. Hierbei gelangt der Internetnutzer aktiv auf Seiten, die ihm suggerieren, die gewünschten Informationen zu erhalten, die er vorab per Suchmaschineneingabe gesucht hat. Diese grundlegende Differenzierung ist wichtig, um sinnvolle SEO-Maßnahmen von denjenigen zu unterscheiden, die gerade beim User für viel Ärger sorgen und SEO-SPAM produzieren.
Oftmals werden bei der Bewertung von SEO-Maßnahmen die Begriffe White-Hat und Black-Hat benutzt. Beide Beschreibungen stammen aus der Hackerszene und wurden dem traditionellen Western entnommen. Hier trugen die Guten einen weißen (White-Hat) und die Schurken einen schwarzen Hut (Black-Hat). Im SEO-Bereich werden alle korrekt eingesetzten SEO-Maßnahmen mit dem Begriff White-Hat und alle unsauberen mit dem Begriff Black-Hat beschrieben.
Grundsätzlich gibt es innerhalb der Suchmaschinenoptimierung diverse SEO-Instrumente, die dem Webseitenbesitzer dabei helfen, dass mehr Internetnutzer bestimmte Webseiten oder Onlineshops besuchen. Dazu gehören unter anderem Keywordoptimierung, Content-Produktion, Linkbuilding oder Social Media Optimization. Werden diese Methoden allerdings in einem Maße genutzt, die zu einer wahren Link- und Contentflut führen bzw. den User in die Irre führen, werden aus den grundsätzlichen sauberen SEO-Methoden schnell unsaubere Instrumente. Zu den bekanntesten unsauberen Methoden gehören Cloaking, Link Farms, Mini-Netzwerk-Seiten, Doorway-Sites oder die IP-Delivery.
Um diesen unsauberen Methoden Herr zu werden, haben sich Suchmaschinen dazu entschlossen, bestimmte Richtlinien für Webmaster zu entwerfen. Dazu gehört u.a. die führende Suchmaschine Google. Hierbei handelt es sich um Richtlinien zur Gestaltung von Webseiten bzw. dessen Content, diverse technische Regeln und eindeutig definierte Qualitätskriterien.
Wie aus guten SEO-Instrumenten böse SPAM-Fallen werden
Anhand von drei SEO-Maßnahmen, Content-Erstellung, Keywordoptimierung, Linkbuildung und Hinweise auf rechtliche Hintergründe soll nun gezeigt werden, wie aus sehr guten SEO Instrumenten schnell böse SPAM Fallen werden können.
Guter Content vs. SPAM-Content im Off- und Onpagebereich
Früher oftmals vernachlässigt, spielt die Content-Erstellung eine immer wichtigere Rolle. Schließlich hat man gemerkt, dass eine wahllose Aneinanderreihung von bestimmten Keywords eher abschreckend wirkt. Daher legen viele Webseitenbesitzer mittlerweile sehr viel Wert auf den passenden Content, welcher seine Leser informiert, verständlich geschrieben ist und dadurch mehr Traffic erzeugt. Gute und informative Texte gehören daher sicherlich nicht zu den SEO-Instrumenten, die man in Verbindung mit SPAM bringen würde. Allerdings sollte man hierbei immer darauf achten, dass der Content fehlerfrei und gut geschrieben ist. Content kann aber auch als SPAM aufgefasst werden, sobald dieser nicht mehr zielführend ist und nur erstellt wurde, um Keywords unterzubringen oder per Link-Integration auf die immer dieselbe Seite zu verweisen. Diese Contentflut findet man vor allem in den Bereichen, in denen Interaktion stattfindet. So fällt gerade innerhalb von Blogs oder sozialen Netzwerken, die Zunahme von getarnten SPAM Kommentaren extrem negativ auf. Sobald viele Kommentare von ein und derselben IP Adresse stammen, kann man davon ausgehen, dass es sich hierbei um SEO-SPAM handelt. Solche Contentfluten sind auch bei zahlreichen Artikelverzeichnissen zu erkennen.
Keywordoptimierung vs. Keywordhäufung bei der Onpageoptimierung
Keywords werden vor allem bei der Onpage-Optimierung eingesetzt. Sie gehören zu den ältesten SEO-Instrumenten überhaupt. Eine saubere Keyword-Auswahl zeichnet sich dadurch aus, dass bei der Onpage-Optimierung nur die Schlüsselwörter eingesetzt werden, die auch zur Webseite bzw. deren Inhalt passen. Dies gilt ebenfalls für den Einsatz der Keywords im sichtbaren Bereich der Webseite (z.B. Texte oder Überschriften). Eine sinnlose Keyword-Optimierung stellt hingegen alle Wörter ein, die möglichst große Trefferquoten garantieren. Dies geschieht unabhängig vom Inhalt der Seiten. Der User landet durch die relativ hohe Listung in den Suchmaschinen daher oftmals auf Seiten, die mit der eigentlichen Suche rein gar nichts mehr zu tun haben. Diverse Suchmaschinen haben daher schon vor Jahren bestimmte Wörter (v.a. Füllwörter) auf eine Indexliste gesetzt, so dass diese nicht mehr miteinbezogen werden.
Gezieltes Linkbuilding vs. Linkfarmen im Bereich der Offpage-Optimierung
Im Bereich der Offpage-Optimierung gehört das Linkbuilding zu den wichtigsten SEO Instrumenten. Im klassischen PR-Bereich verlinkt man z.B. innerhalb einer Pressemitteilung die eigene Webseite. Ebenfalls äußerst beliebt sind Links auf Seiten, die Artikel zu gleichen Thema anbieten, wie die eigene Webseite. Oftmals tauschen auch Webseitenbesitzer untereinander Links aus. Doch gerade das Linkbuilding gerät immer häufiger in die Kritik. Eine extreme Form des Linkbuildings ist sicherlich die sogenannte Linkfarm. Hierbei handelt es sich um eine Vielzahl von Webseiten, deren einziges Ziel es ist, viele Links auf eine ganz bestimmte Webseite
zu sammeln. Solche Linkfarmen manipulieren gezielt die Suchmaschinen und führen den User oftmals nicht zum gewünschten Ziel.
Rechtlicher Hintergrund:
Abgesehen davon, dass unzulässige SEO-Maßnahmen dazu führen können, dass die so beworbene Seite wegen Verstoßes gegen die entsprechenden Richtlinien vollständig aus dem entsprechenden Index entfernt wird, können bestimmte Verhaltensweisen auch gegen geltendes Recht verstoßen.
1.
Werden Suchmaschinen durch die Verwendung von Keywords, die mit dem eigentlichen Thema der beworbenen Seite nichts zu tun haben, beeinflusst, so kann darin ein Wettbewerbsverstoß liegen. Es kann sich zum Beispiel um irreführende Werbung handeln, wenn ein Verbraucher in dem Glauben auf ein Suchergebnis klickt, zu einem bestimmten Themainformationen zu erhalten und es sich tatsächlich um eine Seite mit einem völlig anderen Thema handelt.
Irreführende Werbung ist gemäß § 5 UWG unzulässig.
Große Gefahren lauern auch darin, fremde Marken oder Unternehmenskennzeichen als Keywords oder AdWords zu benutzen, um damit Besucher auf die eigenen Seiten zu lenken. Hier besteht die Gefahr der Verletzung von fremden Kennzeichen Rechten, die der Rechteinhaber mit kostenpflichtigen Abmahnungen ahnden kann.
2.
Die Generierung von Kommentaren in Blogs, die zum Beispiel den Eindruck erwecken, dass sie von Privatpersonen stammen, die die beworbene Seite empfehlen, kann eine unzulässige Werbemaßnahme darstellen (Stichwort: Schleichwerbung).
Das Verschleiern von Werbung ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG rechtswidrig und stellt gem. § 16 TMG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden kann. Darüber hinaus ist es nach § 4 Nr. 3 UWG unlauter, den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen zu verschleiern. Schließlich wäre da noch die so genannte Blacklist, der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, wonach gem. Ziff. 11 der vom Unternehmer finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung, ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt (als Information getarnte Werbung) verboten ist.
3.
Auch die Erstellung von so genannten Linkfarmen, bei denen einer bestimmten Internetseite massenweise Links zugeführt werden, ohne dass dabei ein thematischer Zusammenhang besteht, manipuliert das Suchergebnis einer Suchmaschine auf rechtswidrige Weise und kann einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Fazit: SEO ist kein SPAM, solange man den weißen Hut trägt
SEO im richtigen und vernünftigen Maße ist kein SPAM. Allerdings müssen hierfür die einzelnen SEO-Maßnahmen gezielt ausgewählt und angewandt werden. Dazu gehört z.B. die passende Contentproduktion, die den Leser nicht nur auf die entsprechende Seite lockt, sondern auch informativ ist. In einem solchen Fall kann man bei der Suchmaschinenoptimierung von einer Erleichterung für die Internetnutzer sprechen, die dabei hilft, die passenden Seiten schnell und einfach zu finden. Es gibt spezielle Richtlinien für Webseitenbesitzer, Webmaster und andere Personen, die im Internet dafür sorgen sollen, dass das Netz nicht mit SEO-Müll geflutet wird. Allerdings greifen diese Regeln an bestimmten Stellen nicht mehr.
Abschließend kann man sagen, dass SEO-Maßnahmen, solange man den White Hat trägt, ein probates und sinnvolles Mittel ist, um mehr Traffic zu generieren. Schlagen die Maßnahmen allerdings um, so dass aus weißen Hüten schwarze werden, kann man durchaus von SPAM sprechen. Allerdings erweisen sich solche Maßnahmen häufig als Bumerang, da sowohl Suchmaschinen, als auch die Internetnutzer selbst dadurch abgeschreckt werden. Daher ist es generell sinnvoller, von Beginn an einen weißen Hut zu tragen und diesen auch während seiner SEO-Aktivität die ganze Zeit nicht abzusetzen.
Dieser Artikel wurde in Zusammenarbeit zwischen der SEO Agentur SEO TEAM GbR und der Rechtsanwaltskanzlei Lampmann, Behn & Rosenbaum Partnerschaft erstellt.
Über die SEO TEAM GbR.
Die SEO TEAM GbR ist ein Zusammenschluss von führenden selbstständigen Onlinemarketing Experten aus dem Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO). Sie bietet seinen Kunden seit jeher, SEO Dienstleistungen mit Herz, Hirn und Nachhaltigkeit. Dabei sprechen die Referenzen von Aktienunternehmen bis hin zu Kleinunternehmen die Sprache des Erfolges.
Mehr über die SEO TEAM GbR unter http://www.die-seo-agentur.com .
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Die Kanzlei Lampmann, Behn & Rosenbaum ist eine auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf das Internet und die damit zusammenhängenden Probleme. Dazu gehören eCommerce-Recht, Markenrecht, Presse-und Medienrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.
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Autoren:
Patrick Petersson und Rechtsanwalt Arno Lampmann.
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