Selbstanzeige bei Schwarzgeld im Nachlass
Schwarzgeld im Nachlass kann für Erben zum Problem werden. Wurde das Schwarzgeld dem Finanzamt gegenüber verschwiegen, kann noch eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung helfen.
Der Nachlass kann für viele Erben ein hohes Risikopotenzial tragen, wenn der Erblasser unversteuertes Vermögen auf Auslandskonten deponiert hat, um es vor dem deutschen Fiskus zu verbergen. Die Erben sind zwar nicht für die Steuerhinterziehung des Erblassers haftbar, sie machen sich aber selbst strafbar, wenn sie die unversteuerten Einkünfte dem Finanzamt gegenüber nicht offenlegen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Um nicht selbst Steuerhinterziehung zu begehen, können Erben, die Schwarzgeld im Nachlass verschwiegen haben, immer noch eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen.
Hat der Erbe Kenntnis davon, dass sich Schwarzgeld im Nachlass befindet, muss er die Steuererklärungen des Erblasser korrigieren und auch die Miterben und Pflichtteilsberechtigten über die Steuerhinterziehung des Erblassers informieren. Ansonsten kann er sich wegen Betrugs straffbar machen. Sollten sich unversteuerte Einkünfte im Nachlass befinden, kann also einiges auf den Erben zukommen. Daher kann es höchste Zeit sein, gegenüber dem Finanzamt reinen Tisch zu machen. Eine Selbstanzeige kann aber nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie rechtzeitig gestellt wird, d.h. die Steuerhinterziehung darf noch nicht von den Behörden entdeckt sein, und wenn sie vollständig ist. Dazu müssen alle steuerrelevanten Daten gegenüber dem Finanzamt offengelegt werden.
Für den Laien sind die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige kaum zu erfüllen. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige insgesamt unwirksam wird und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht. Da jeder Fall anders liegt und gerade Erbschaftsangelegenheiten kompliziert sein können, helfen Musterformulare aus dem Internet nicht weiter, da sie die spezifischen Gegebenheiten des Einzelfalls nicht ausreichend berücksichtigen können. Fehler sind dann praktisch vorprogrammiert und in der Konsequenz kann die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirken.
Daher sollten bei einer Selbstanzeige im Steuerrecht und Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwälte hinzugezogen werden. Sie wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirkt und können diskret bei der Erstellung behilflich sein.
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