Ob der SEB Immoinvest (Deutsche Vermögensberatung, DVAG, Santander Bank, SEB Bank) wieder öffnet oder geschlossen wird, ist fraglich. Deshalb werden zahlreiche Klagen auf Schadensersatz für Anleger eingereicht.
Der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest, der seit 2010 geschlossen ist, steht im Mai 2012 vor der Wiederöffnung oder vor der endgültigen Abwicklung. Gerade im Hinblick auf die Abwicklung zahlreicher anderer Immobilienfonds wie DEGI International, DEGI Europa, Morgan Stanley P2 Value, TMW Immobilien Weltfonds ist sehr fraglich, ob der SEB Immoinvest auch wieder öffnen kann. In der Fachpresse wird dies durchaus kritisch gesehen.
Der SEB Immoinvest wurde u.a. von der SEB Bank (heute bzgl. des Privatkundengeschäfts Santander Bank) und der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) vertrieben. Anlegern wurden noch 2009 und 2010 die Anteile an dem SEB Immoinvest verkauft, ohne auf die Risiken und die Krise der offenen Immobilienfonds hinzuweisen. Gerade dies ist ein grober Beratungsfehler, der zum Schadensersatz bei dem SEB Immoinvest verpflichtet. Anleger des SEB Immoinvest sollten daher ihre Ansprüche prüfen lassen, insbesondere weil die Ansprüche jederzeit verjähren können und dann ein endgültiger Verlust eintreten kann.
Folgende Aufklärungsmängel begründen einen Schadensersatzanspruch bei dem SEB Immoinvest, für den die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) und die SEB Bank (Santander Bank) aufkommen muss:
1. Risiken wurden nie erwähnt,insbesondere das Risiko eines Verlusts.
2. Die Möglichkeit der Schließung des SEB Immoinvest wurde nicht erwähnt.
3. Die Möglichkeit der Abwicklung und Liquidation wurde nicht erwähnt.
4. Über Provisionen (Kick-Backs, Rückvergütungen) wurde nicht aufgeklärt (allein der Hinweis auf den Ausgabeaufschlag reicht nicht!)
5. Ein Hinweis auf die Krise der offenen Immobilienfonds 2006 fehlt.
6. Es wurde kein Prospekt angeboten oder übergeben.
„Die Beratung hunderter Anleger zeigt, dass kein Anleger, der durch uns vertreten wird, über diese Risiken aufgeklärt wurde. Wir werden daher massenweise Klagen, auch bei dem SEB Immoinvest, einreichen.“, teilt Rechtsanwalt Dr. Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit.
Weitere Informationen finden Anleger des SEB immoinvest hier:
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Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlage-, Wertpapier- und Börsenrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Europarecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht tätig. Im Bank- und Kapitalmarktrecht gelten für Gerichtsverfahren meist besondere Regeln, die es von den Rechtsanwälten zu beachten gilt. Da sich gerichtliche Verfahren oft nicht vermeiden lassen, verfügen die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über jahrelange Erfahrung in der Führung von Gerichtsprozessen.
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