Schutz gentechnikfreier Landwirtschaft
Der Bundesrat möchte für die EU-Mitgliedstaaten ein Selbstbestimmungsrecht beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sicherstellen. In einer am 11. April 2014 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung deshalb auf, für das Selbstbestimmungsrecht einzutreten und den entsprechenden Vorschlag der Kommission grundsätzlich zu unterstützen.
Die Länder bitten die Bundesregierung, auf EU-Ebene eine für die Mitgliedstaaten rechtssichere Möglichkeit zu schaffen, um den Anbau einer EU-weit zugelassenen – gentechnisch veränderten – Pflanze innerhalb ihres Hoheitsgebiets verbieten zu können. Die Neuregelung sollte aus Sicht der Länder im EU-Gentechnikrecht ausgestaltet werden. Der Bundesrat vertritt zudem die Auffassung, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für ein generelles Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen einsetzen sollte.
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