SCHUSTER: Prozess gegen Fazýl Say unverhältnismäßig
Zum heute fortgesetzten Prozess gegen den renommierten türkischen Musiker und Komponisten Fazýl Say erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der FDP-Bundestagsfraktion Marina SCHUSTER:
Die FDP-Bundestagsfraktion ist besorgt über die Umstände des strafrechtlichen Verfahrens gegen den renommierten Pianisten und Komponisten Fazýl Say. Say ist wegen „Beleidigung religiöser Werte“ angeklagt. Dabei werden ihm zwei kritische Botschaften zur Last gelegt, die er über den Kurznachrichtendienst Twitter veröffentlicht hatte. Es droht ihm eine Haftstrafe von bis zu 18 Monaten.
Ein Verfahren aufgrund zweier kritischer Kurznachrichten sowie die Androhung eines derart hohen Strafmaßes empfinden wir als unverhältnismäßig. Sehr beunruhigt sind wir auch über die allgemeine Zunahme von Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei. Verhaftungen von Journalisten, aber auch von Anwälten, Schriftstellern und Wissenschaftlern aufgrund der Anti-Terror-Gesetzgebung häufen sich. Die bisherige Auslegung dieser vage formulierten Gesetze durch türkische Gerichte und Staatsanwälte war weder einheitlich noch im Einklang mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte oder der Europäischen Menschenrechtskonvention.
In einem demokratischen und säkularen Rechtsstaat dürfen Meinungsäußerungen nicht zum Vorwurf eines schweren Verbrechens und zu langen Haftstrafen führen. Als Mitglied des Europarates und der Europäischen Menschenrechtskonvention hat sich die Türkei zur Wahrung fundamentaler Menschenrechte verpflichtet. Die FDP-Bundestagsfraktion wird den Prozess gegen Fazýl Say genau beobachten und darauf dringen, rechtsstaatliche Prinzipien einzuhalten.
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