Schmallenberg-Virus: Bundesrat beschließt Meldepflicht
(aid) – Das sogenannte Schmallenberg-Virus ist ab sofort meldepflichtig. Das hat der Bundesrat am 30. März 2012 mit der Änderung der Verordnung über die meldepflichtigen Tierkrankheiten beschlossen. Die amtliche Meldepflicht verpflichtet nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums insbesondere die Leiter von Untersuchungseinrichtungen, alle diagnostizierten Fälle des Schmallenberg-Virus zu melden. Die Behörden erhalten so schnell einen Überblick über die Verbreitung der Krankheit.
Renate Kessen, www.aid.de
Weitere Informationen:
www.bmelv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2012/96-Meldepflicht-Schmallenberg-Virus.html
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